Warburg-Bank: Einziehung von «Cum-Ex»-Millionen ausgesetzt

Bonn (dpa) – Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die im Zusammenhang mit «Cum-Ex»-Geschäften angekündigte Einziehung von rund 176 Millionen Euro von der Warburg-Bank ausgesetzt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Freitag, das Geldinstitut habe geltend gemacht, diese Zahlungen im Rahmen des Steuerverfahrens bereits an das Finanzamt Hamburg geleistet zu haben. Dies werde jetzt vom Landgericht Bonn geklärt.

Mit der Einziehung sollte das erste rechtskräftig gewordene Urteil des Landgerichts Bonn in der «Cum-Ex»-Affäre umgesetzt werden. In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Millionen Euro verpflichtet worden. Ein Banksprecher betonte, die Bank habe dies bereits getan. «Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen.» Weiterlesen

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