Cannabis und Straßenverkehr: Verbände warnen vor Risiken

Von Jörg Ratzsch, dpa

Berlin (dpa) – Wer ein Bier getrunken hat, darf in der Regel noch Auto fahren – dank der 0,5-Promillegrenze. Verkehrsteilnehmer, die kiffen und mit dem Cannabis-Wirkstoff THC im Blut erwischt werden, riskieren saftige Strafen, auch wenn die Konzentration gering ist. So ist aktuell die Rechtslage. Im Zuge der von der Ampel-Koalition geplanten Cannabis-Legalisierung werden hier Anpassungen erwogen. Verbände und Experten warnen aber vor möglichen Risiken im Straßenverkehr.

Die Frage, wann ein Mensch, der Cannabis konsumiert hat, noch fahrtüchtig sei und wann nicht mehr, sei elementar wichtig für die Verkehrssicherheit, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung». «Cannabis ist im Blut viel länger nachweisbar als Alkohol, die Fahrtüchtigkeit daher womöglich tagelang eingeschränkt.» Der TÜV-Verband forderte nach der Vorlage der Legalisierungspläne der Ampel: «Keine Experimente bei der Verkehrssicherheit! Eine Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren.»

In ihrem Cannabis-Eckpunktepapier hatte die Regierung angekündigt, die geltenden Grenzwerte für das Führen von Fahrzeugen «unter Einbeziehung der einschlägigen Fachgremien» zu überprüfen. Genauer wurde es nicht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte auf Nachfrage lediglich, die Überprüfung sei ergebnisoffen. Sein Kabinettskollege Cem Özdemir (Grüne) fügte aber hinzu: «Wir ändern einfach die Ungerechtigkeit, dass wir an der Stelle Cannabis anders behandeln als beispielsweise Alkohol.» Betont wird von der Ampel, dass Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sich «ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit» orientieren sollen.

Die aktuelle Rechtslage

Derzeit ist die Rechtslage so: Wen die Polizei so berauscht im Auto erwischt, dass er fahruntüchtig ist, egal ob durch Drogen oder Alkohol, dem droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Hier greift das Strafgesetzbuch. Bei niedrigeren Dosen oder Konsum, der schon etwas zurückliegt, wird es aber kniffliger.

Grundsätzlich begehen Autofahrer, die «unter der Wirkung» des Cannabis-Wirkstoffs THC am Steuer sitzen, nach aktuell gültigem Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit – ausgenommen sind Patienten, die Cannabis als Arzneimittel verschrieben bekommen haben. Dem Gesetz zufolge liegt eine Wirkung vor, wenn THC im Blut nachgewiesen wird. Hier gibt es nun laut ADAC und TÜV-Verband einen etablierten Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut. Bußgeldkatalog und Fahrerlaubnisverordnung sehen 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. In der Regel wird den Verbänden zufolge auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Ob Betroffene bei einer solchen THC-Konzentration im Blut aber wirklich noch unter dem Einfluss von Cannabis stehen, so dass von einer Drogenfahrt ausgegangen werden kann, ist umstritten. Experten hatten sich beim Verkehrsgerichtstag in Goslar im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, den Grenzwert zu erhöhen und argumentiert, er tauge nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit treffe und auch Menschen bestrafe, die nach dem Cannabis-Konsum bereits wieder fahrtüchtig seien. Der Wert müsse wie beim Alkohol so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert würden, hieß es vom Deutschen Anwaltverein.

ADAC: Verkehrssicherheit darf nicht leiden

ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die Frage, welcher konkrete Grenzwert angemessen ist, ist komplex, da er sich wissenschaftlich nicht sicher bestimmen lässt.» Ziel müsse es sein, unberechtigte Bestrafungen zu verhindern und dennoch Fahrten unter der Wirkung von Cannabis zu verbieten und gegebenenfalls zu sanktionieren. «Die Verkehrssicherheit darf keinesfalls unter der Freigabe leiden.»

Details zu möglichen neuen Grenzwerten gibt es vielleicht noch in diesem Monat, wenn der erste Gesetzentwurf für die Cannabis-Legalisierung vorgelegt wird. Lauterbach und Özdemir hatten einen solchen Entwurf am Mittwoch bei der Präsentation der Eckpunkte für das Vorhaben angekündigt.

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Weißer Rauch? Überarbeitete Pläne für Cannabis-Legalisierung

Berlin (dpa) – Maximal drei Pflanzen auf dem Fensterbrett, höchstens 25 Gramm für den Eigenbedarf und Vereine zum gemeinschaftlichen Anbau von Gras – so könnte der erste Schritt der von der Ampel angestrebten Cannabis-Legalisierung in Deutschland aussehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) wollen heute in Berlin überarbeitete Pläne dafür vorstellen. «Die Legalisierung von Cannabis: sie kommt doch», schrieb Lauterbach vorab bei Twitter. Doch sie wird voraussichtlich nicht so weitreichend wie ursprünglich von der Ampel-Koalition geplant.

Fachpolitiker der Koalition zeigten sich dennoch froh, dass sich nun etwas bewegt. «Ein verspätetes Osterei liegt im Hanfnest!», twitterte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. «Endlich!», schrieb die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Kristine Lütke. Sie sei «sehr gespannt». Weiterlesen

UN-Drogenkontrollrat warnt Deutschland vor Cannabis-Freigabe

Wien (dpa) – Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland birgt laut dem UN-Drogenkontrollrat (INCB) das Risiko von erhöhtem Konsum unter Jugendlichen und eines wachsenden Schwarzmarkts für diese Droge. Das Gremium, das die Einhaltung der internationalen Drogen-Konventionen überwacht, wies in seinem Jahresbericht außerdem darauf hin, dass die Freigabe von Cannabis als Genussmittel «unvereinbar» mit diesen Abkommen sei. Nur der medizinische und wissenschaftliche Gebrauch sei erlaubt.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen. Weiterlesen

Verstößt Cannabis-Legalisierung gegen geltendes Recht?

München (dpa) – Wenige Wochen vor dem vom Bund angekündigten Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis ist ein Gutachterstreit um die rechtliche Machbarkeit entbrannt. Ein in München im Auftrag der bayerischen Staatsregierung vorgestelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Pläne der Bundesregierung gegen internationales Recht verstoßen.

Dagegen gibt eine noch unveröffentlichte juristische Untersuchung der Universität Nimwegen der Bundesregierung Rückendeckung für ihr Legalisierungsvorhaben. Zuerst hatte das Fachportal «Legal Tribune Online» (LTO) über das niederländische Gutachten berichtet. Beide Gutachten liegen der Deutschen Presse-Agentur in München vor. Weiterlesen

«Reinheitsgebot» bei Cannabis – Verband fordert Standards

Von Jörg Ratzsch, dpa

Berlin (dpa) – Beim Bier ist es das Qualitätssiegel: das «Reinheitsgebot». Vertreter der Cannabis-Branche haben nun ein solches Gebot im Falle der geplanten Legalisierung auch für Cannabis vorgeschlagen. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft legte dafür am Donnerstag Empfehlungen vor.

In einem Papier werden konkrete Qualitätsanforderungen formuliert, etwa Standards zur Qualitätssicherung in Produktionsbetrieben, Vorgaben für Verpackungen und die Lagerung von Cannabis, Grenzwerte für Verunreinigungen, Schwermetalle oder Pestizide und auch ein Verbot von Streckmitteln.

Die Vorschläge seien in Zusammenarbeit mit Experten aus Anbau-, Labor- und Lebensmittelkontrolle entstanden, sagte der Vizepräsident des Verbands, Dirk Heitepriem: «Nur mit höchster und kontrollierter Qualität können wir erfolgreich den illegalen Markt zurückdrängen und damit die Ziele der Bundesregierung zum Gesundheits- und Jugendschutz erreichen.» Die Empfehlungen sollten dazu beitragen, ein «Reinheitsgebot» für Cannabis als Genussmittel zu etablieren, hieß es weiter.

Staatliche Regulierung geplant

Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel-Koalition. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine «kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften» möglich zu machen. Cannabis soll staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Erlaubt werden soll auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen.

Die Argumente der Ampel für das Vorhaben:

– Die Verbotspolitik habe die Nutzung nicht verhindert, stattdessen habe es sogar einen Anstieg des Konsums gegeben.

– Ein legaler und staatlich überwachter Verkauf könne den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, durch weniger verunreinigtes Cannabis und geringere Gefahren einer Überdosierung.

– Der Schwarzmarkt und die Kriminalität könnten eingedämmt und mit möglichen Steuereinnahmen aus dem Verkauf Präventionsprogramme finanziert werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert (Eckpunkte). Der nächste Schritt wäre ein fertiger Gesetzentwurf. Dieser soll bis Ende März vorliegen.

Offen ist aber weiterhin, was aus dem Vorhaben am Ende wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EU in einem sogenannten Notifizierungsverfahren (Prüfung) ein Veto gegen die deutschen Pläne einlegt, sollten diese nach Auffassung der Kommission EU- und internationalem Recht widersprechen. Die Staaten des Schengen-Raums haben sich beispielsweise im «Schengener Durchführungsübereinkommen» dazu verpflichtet, «die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden».

Kritik aus der CSU

Die Bundesregierung will die EU davon überzeugen, dass eine Legalisierung und strenge Regulierung des Cannabis-Marktes dem Anliegen der EU-Verträge zum Gesundheits- und Jugendschutz besser Rechnung trägt. Lauterbach hat dafür ein Gutachten am Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf in Auftrag gegeben, um gute Argumente zur Hand zu haben.

Das knapp 81.000 Euro teure Gutachten nennt der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger eine «nutzlose Steuergeldverschwendung». «Das Cannabis-Projekt der Ampel war und ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Pilsinger hatte beim Bundesgesundheitsministerium die Kosten des Gutachtens erfragt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte zuerst darüber berichtet. Das Thema Cannabis sei reine Zeitverschwendung, sagte Pilsinger. Es gebe deutlich wichtigere Baustellen in der Gesundheitspolitik. Die Union ist gegen die Legalisierung.

Die «Augsburger Allgemeine» hatte vor wenigen Tagen unter Berufung auf die SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge berichtet, dass die Ampel ihr Vorhaben wegen der möglichen europarechtlichen Hürden eventuell aufteilen könnte: Zuerst könnten Besitz und Konsum von Cannabis straffrei gestellt werden, wofür keine Zustimmung aus Brüssel nötig sei. Der weiterreichende Teil der Legalisierung von Anbau und Handel könnte demnach später kommen.

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Ermittlungen gegen Lidl wegen Hanf-Produkten eingestellt

Heilbronn (dpa) – Das Ermittlungsverfahren gegen den Discounter Lidl wegen des Verkaufs von hanfhaltigen Lebensmitteln ist eingestellt worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit. In den entsprechenden Produkten sei entweder kein THC-Gehalt nachweisbar oder nicht bestimmbar gewesen oder er habe unter dem Grenzwert gelegen. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis).

Verfahren schon seit August eingestellt

Das Unternehmen hatte im Sommer 2021 kurzzeitig in mehreren Filialen insgesamt 21 verschiedene Hanfprodukte zum Kauf angeboten. Der Discounter rief dann Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl zurück, weil seinen früheren Angaben zufolge in allen Lebensmitteln ein erhöhter Gehalt von THC festgestellt wurde. Weiterlesen

Lauterbach: Cannabis-Legalisierung trocknet Schwarzmarkt aus

Berlin (dpa) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Freigabe von Cannabis gegen Kritik verteidigt. «Die Legalisierung ist der Königsweg, den Schwarzmarkt auszutrocknen», sagte der SPD-Politiker in den ARD-«Tagesthemen». «Es geht uns ja darum, die Gesundheitsgefährdungen durch Cannabis zu reduzieren.» Die Legalisierung sei eine Möglichkeit, den Konsum zu beschränken und den Jugendschutz zu verbessern, argumentierte Lauterbach.

Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, warnte dagegen vor dem Vorhaben der Regierung. «Uns als Kinder- und Jugendärzten wäre es lieber, wenn die Cannabis-Legalisierung nicht kommt», sagte er der «Rheinischen Post».

«Sollte die Bundesregierung aber eine Lösung für die europarechtlichen Hürden finden, braucht es zwingend Nachbesserungen der vorgelegten Pläne.» Weiterlesen

FDP-Politikerin Lütke findet Cannabis-Entwurf zu streng

Berlin (dpa) – An den Eckpunkten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Legalisierung der Droge Cannabis gibt es in der Ampel-Koalition Kritik, sie setzten zu enge Grenzen. «Denn das Eckpunktepapier – soweit bekannt – verfehlt das primäre Ziel, den Schwarzmarkt ein großes Stück zurückzudrängen», erklärte die drogenpolitische FDP-Fraktionssprecherin Kristine Lütke in der «Bild»-Zeitung.

Die in den Eckpunkten festgelegte Obergrenze für den berauschenden Wirkstoff THC sei willkürlich gezogen und öffne dem illegalen Handel weiter Tür und Tor. Das Papier sieht vor, dass der THC-Gehalt in legal gehandeltem Cannabis maximal 15 Prozent betragen darf. Weiterlesen

Lauterbach legt Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung vor

Berlin (dpa) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt: Demnach soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein.

Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden. Danach soll zudem der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen.

Um «cannabisbedingte Gehirnschädigungen» zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werde, hieß es weitern. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten. Grundsätzlich solle Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Weiterlesen

Kriminelle auf Kreta bauen Cannabis auf Klostergrundstück an

Heraklion (dpa) – Auf Kreta haben griechische Drogenfahnder auf dem abgesperrten Gelände eines Klosters westlich der Hafenstadt Heraklion eine große Cannabis-Plantage mit mehr als 1100 Pflanzen entdeckt.

Die Täter, die noch gesucht werden, hätten den Zaun durchgeschnitten und höchst professionell Flucht- und Versorgungswege geschaffen, berichtete am Mittwoch die Zeitung «To Proto Thema». Sogar einen Teich hätten sie angelegt, um die Pflanzen zu bewässern. Nach Angaben der Polizei hätte die diesjährige Ernte der Pflanzen rund eine Tonne ergeben und einen Marktwert von rund zwei Millionen Euro gehabt. Weiterlesen

Lindner stellt Cannabis-Legalisierung für 2023 in Aussicht

Oldenburg (dpa) – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat eine Cannabis-Legalisierung für kommendes Jahr in Aussicht gestellt. Bei einer FDP-Veranstaltung im Landtagswahlkampf in Niedersachsen sagte Lindner am Freitag in Oldenburg zu Demonstranten, die Schilder mit Hanfblättern und Schriftzügen wie «Eine Tüte mit Christian Lindner» hochhielten, sie könnten sich darauf freuen, dass die Legalisierung nächstes Jahr komme. Allerdings hatte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert noch im Juli gesagt, es sei eher unwahrscheinlich, dass das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung vor 2024 in Kraft trete. Die Ampel-Koalition werde Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres einen Entwurf dafür vorlegen. Es seien aber noch viele Fragen zu klären, hatte der Bundesdrogenbeauftragte im Juli betont.

 

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