Eine Marihuana-Pflanze in Großaufnahme.

Cannabis-Freigabe: Kommunen haben noch viele Fragen

Berlin. Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund Klarheit gefordert, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind. „Die Kommunen erwarten von den Ländern, dass sie umsetzbare Regeln für den Vollzug der Regeln vor Ort festlegen“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Aus kommunaler Sicht blieben noch eine ganze Reihe offener Fragen. Weiterlesen

Ein Joint in Großaufnahme wird von einem Mann in die Kamera gehalten.

Cannabis-Gesetz unterschrieben: Freigabe am 1. April

Berlin. Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz. Weiterlesen

Eine Cannabis-Pflanze in Nahaufnahme.

Bundesrat macht Weg für Cannabis-Legalisierung frei

Berlin. Der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem zum 1. April Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden. Weiterlesen

Nahaufnahme einer Cannabis-Pflanze, die von einer Hand gehalten wird.

Gesundheitsausschuss will Cannabis-Freigabe verschieben

Berlin. Unter den Ländern formiert sich Widerstand gegen die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April. Drei damit befasste Ausschüsse der Länderkammer empfehlen, das vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Weiterlesen

Landtag debattiert über Cannabis Legalisierung

Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Mit markigen Worten und teils auch persönlichen Angriffen haben im rheinland-pfälzischen Landtag Vertreter der Ampel-Fraktionen und der Opposition um den richtigen Umgang mit Cannabis gestritten. Foto: F Weiterlesen

Cannabis-Vereinschef: «Für uns ist es keine Droge»

Hannover (dpa) – Nach der Vorstellung der Cannabis-Pläne der Bundesregierung ist ein Verein in Hannover so gefragt wie nie. «In der Corona-Zeit waren wir auf fünf Mitglieder geschrumpft, jetzt kamen innerhalb kurzer Zeit fast hundert Aufnahme-Anträge», sagte Vereinschef Heinrich Wieker der Deutschen Presse-Agentur.

Der 57-Jährige aus Burgdorf bei Hannover gründete den Club vor sieben Jahren als «politische Aktivistengruppe», die sich für die Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten einsetzt. «Für uns ist es keine Droge, sondern eine Heilpflanze mit berauschender Wirkung», betonte er. «Wir kämpfen gegen die Prohibition.»

Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch erläuterte, sollen in Zukunft «nicht-gewinnorientierte» Vereine mit maximal 500 Mitgliedern gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Das Mindestalter ist 18. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen. Zudem soll der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen straffrei sein. Weiterlesen

Cannabis und Straßenverkehr: Verbände warnen vor Risiken

Von Jörg Ratzsch, dpa

Berlin (dpa) – Wer ein Bier getrunken hat, darf in der Regel noch Auto fahren – dank der 0,5-Promillegrenze. Verkehrsteilnehmer, die kiffen und mit dem Cannabis-Wirkstoff THC im Blut erwischt werden, riskieren saftige Strafen, auch wenn die Konzentration gering ist. So ist aktuell die Rechtslage. Im Zuge der von der Ampel-Koalition geplanten Cannabis-Legalisierung werden hier Anpassungen erwogen. Verbände und Experten warnen aber vor möglichen Risiken im Straßenverkehr.

Die Frage, wann ein Mensch, der Cannabis konsumiert hat, noch fahrtüchtig sei und wann nicht mehr, sei elementar wichtig für die Verkehrssicherheit, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung». «Cannabis ist im Blut viel länger nachweisbar als Alkohol, die Fahrtüchtigkeit daher womöglich tagelang eingeschränkt.» Der TÜV-Verband forderte nach der Vorlage der Legalisierungspläne der Ampel: «Keine Experimente bei der Verkehrssicherheit! Eine Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren.»

In ihrem Cannabis-Eckpunktepapier hatte die Regierung angekündigt, die geltenden Grenzwerte für das Führen von Fahrzeugen «unter Einbeziehung der einschlägigen Fachgremien» zu überprüfen. Genauer wurde es nicht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte auf Nachfrage lediglich, die Überprüfung sei ergebnisoffen. Sein Kabinettskollege Cem Özdemir (Grüne) fügte aber hinzu: «Wir ändern einfach die Ungerechtigkeit, dass wir an der Stelle Cannabis anders behandeln als beispielsweise Alkohol.» Betont wird von der Ampel, dass Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sich «ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit» orientieren sollen.

Die aktuelle Rechtslage

Derzeit ist die Rechtslage so: Wen die Polizei so berauscht im Auto erwischt, dass er fahruntüchtig ist, egal ob durch Drogen oder Alkohol, dem droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Hier greift das Strafgesetzbuch. Bei niedrigeren Dosen oder Konsum, der schon etwas zurückliegt, wird es aber kniffliger.

Grundsätzlich begehen Autofahrer, die «unter der Wirkung» des Cannabis-Wirkstoffs THC am Steuer sitzen, nach aktuell gültigem Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit – ausgenommen sind Patienten, die Cannabis als Arzneimittel verschrieben bekommen haben. Dem Gesetz zufolge liegt eine Wirkung vor, wenn THC im Blut nachgewiesen wird. Hier gibt es nun laut ADAC und TÜV-Verband einen etablierten Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut. Bußgeldkatalog und Fahrerlaubnisverordnung sehen 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. In der Regel wird den Verbänden zufolge auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Ob Betroffene bei einer solchen THC-Konzentration im Blut aber wirklich noch unter dem Einfluss von Cannabis stehen, so dass von einer Drogenfahrt ausgegangen werden kann, ist umstritten. Experten hatten sich beim Verkehrsgerichtstag in Goslar im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, den Grenzwert zu erhöhen und argumentiert, er tauge nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit treffe und auch Menschen bestrafe, die nach dem Cannabis-Konsum bereits wieder fahrtüchtig seien. Der Wert müsse wie beim Alkohol so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer sanktioniert würden, hieß es vom Deutschen Anwaltverein.

ADAC: Verkehrssicherheit darf nicht leiden

ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die Frage, welcher konkrete Grenzwert angemessen ist, ist komplex, da er sich wissenschaftlich nicht sicher bestimmen lässt.» Ziel müsse es sein, unberechtigte Bestrafungen zu verhindern und dennoch Fahrten unter der Wirkung von Cannabis zu verbieten und gegebenenfalls zu sanktionieren. «Die Verkehrssicherheit darf keinesfalls unter der Freigabe leiden.»

Details zu möglichen neuen Grenzwerten gibt es vielleicht noch in diesem Monat, wenn der erste Gesetzentwurf für die Cannabis-Legalisierung vorgelegt wird. Lauterbach und Özdemir hatten einen solchen Entwurf am Mittwoch bei der Präsentation der Eckpunkte für das Vorhaben angekündigt.

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