Verbot der Jungen Alternative muss Ziel sein

Das Verwaltungsgericht in Köln hat heute geurteilt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Bundesverband der Jungen Alternative als “gesichert extremistische Bestrebung” einstufen. Dazu erklärt Pia Schellhammer, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion: Weiterlesen

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