Bekanntmachung des Tages der Wahl der Landrätin/ des Landrats des Landkreises Vulkaneifel und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Am Sonntag, dem 02. Dezember 2012, findet die Wahl der Landrätin / des Landrats statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 16. Dezember 2012, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin / des Landrats auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Vulkaneifel, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Landkreises Vulkaneifel einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 47. Tag vor der Wahl, das ist am 16. Oktober 2012, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 – 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten für die Wahl der Landrätin / des Landrats, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
 
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Landrätin / des Landrats  darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 200 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim Kreiswahlleiter des Landkreises Vulkaneifel für die Wahl der Landrätin / des Landrats oder Kreisverwaltung Vulkaneifel Zimmer 021 / 022 jeweils Mainzer Str. 25, 54550 Daun eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 22. Oktober 2012, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind beim Kreiswahlleiter des Landkreises Vulkaneifel für die Wahl der Landrätin / des Landrats oder bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Zimmer 021 / 022, jeweils Mainzer Str. 25, 54550 Daun,  erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter des Landkreises Vulkaneifel für die Wahl der Landrätin / des Landrats sowie der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Anschriften wie vor, kostenfrei abgegeben.

54550 Daun, den 29. August 2012
 
Heinz Onnertz
(Landrat, zugleich als Kreiswahlleiter)
 

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