Bekanntmachung

Mit Schreiben vom 08.03.2017 hat die FACO Immobilien GmbH, Römermauer 8, 54634 Bitburg, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel – untere Landesplanungsbehörde – die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) i.V.m. §17 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) für das Vor-haben „Einkaufszentrum Brunnengelände Gerolstein“ beantragt. Das Vorhaben soll auf dem ehemaligen Brunnengelände in Gerolstein mit einer Verkaufsfläche von 5.950 m² realisiert werden. Innerhalb des Einkaufszentrums sollen i. W. ein Lebensmittelvollsortimenter/Verbrauchermarkt, ein Drogeriemarkt sowie weitere Fachmärkte und ergänzende Nutzungen entstehen.

Im beantragten Verfahren werden insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft.

Zur Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 ROG i.V.m. 17 Abs. 7 LPlG werden die kompletten Verfahrensunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, 54568 Gerolstein, Rathaus, Büro 211, Ansprechpartner Herr Schegner, der Verbandsgmeindeverwaltung Hillesheim, 54576 Hillesheim, Rathaus, Ansprechpartner Herr Widua, Zimmer 2.24, und Verbansgemeindeverwaltung Obere Kyll, 54584 Jünkerath, Rathaus, Ansprechpartner Herr Müller, Raum 0.03, in der Zeit

vom 12.05.2017 bis 12.06.2017

während der Dienststunden – montags bis donnerstags vormittags 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nachmittags 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr – zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Verfahrensunterlagen können im gleichen Zeitraum auch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 304, Ansprechpartner Herr Hein, sowie auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.vulkaneifel.de eingesehen werden.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinde sowie ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung (GemO) gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen können sich während der Auslegung und innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegungsfrist (bis zum 26.06.2017) schriftlich oder elektronisch zu dem Vorhaben äußern.

Den Einwohnern gleichgestellt sind übrigens diejenigen natürlichen Personen, die zwar nicht in der Gemeinde wohnen, dort aber Grundstücke besitzen oder ein Gewerbe betreiben, sowie die entsprechenden juristischen Personen und Personenvereinigungen.

Diese Äußerungen werden mit in die Abwägung eingestellt.

Eine Verlängerung der Äußerungsfrist kann nicht gewährt werden.

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird ortsüblich bekannt gemacht.

Äußerungen zum geplanten Vorhaben richten Sie bitte schriftlich oder elektronisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, 54568 Gerolstein, z.Hd. Herrn Schegner, Fax: 06591-13-7000 oder E-Mail: winfried.schegner@gerolstein.de.

Abteilung Bauen, Umwelt und Schulen

– Untere Landesplanungsbehörde –    Daun, den 20.04.2017                     i.A. gez. Dieter Hein

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