Verbeamteter Gesundheitsaufseher degradiert

Trier. Die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen Gesundheitsaufseher um ein Amt zurückgestuft, weil er die ihm nach dem Infektionsschutzgesetz übertragenen Aufgaben über mehrere Jahre  hinweg nicht pflichtgemäß erfüllt hat. Die Richter der 3. Kammer stellten fest, dass der Beamte in 270 Fällen bei Infektionskrankheiten (u.a. Tuberkulose und Hepatitis), die dem Gesundheitsamt gemeldet worden sind, keine Ermittlungen eingeleitet, z.T. eingeleitete Ermittlungen nicht weiter verfolgt bzw. bestimmte Informationen nicht an die zuständige Landesstelle übermittelt hat. Hierdurch habe er schwer gegen die Pflichten eines Gesundheitsaufsehers verstoßen. Soweit der Beamte u.a. vorgetragen habe, in manchen Fällen hätten die Erkrankten sich nur vorübergehend in seinem Zuständigkeitsbereich aufgehalten bzw. er sei nicht hinreichend instruiert und unterstützt worden, entlaste ihn das nicht.

Er habe schriftliche Handlungsanweisungen erhalten. Teilweise habe der Beamte einfachste Verfahrensschritte nicht ergriffen. Jederzeit habe er sich mit dem zuständigen Amtsarzt besprechen können. Das Dienstvergehen wiege schwer. Die Allgemeinheit müsse sich auf dem Gebiet des Infektionsschutzes darauf verlassen können, dass größtmögliche Sorgfalt an den Tag gelegt werde.

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