Priester muss die Eifel verlassen

Trier. Das Bistum Trier hat einen Priester aus der Eifel, der wegen der Unterschlagung von Spendengeldern und Betrug rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, seines Amtes als Kooperator enthoben und ihm zusätzlich 180 Tage gemeinnützige Arbeit auferlegt. Weiter ist ihm bis auf Weiteres die Verwaltung kirchlichen Vermögens untersagt. Das geht aus einem Dekret als Ergebnis einer kirchenrechtlichen Untersuchung hervor. Diese war nach dem Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen eingeleitet worden.

Der Priester akzeptiert die Entscheidung des Bistums. Er wird zum 1. Februar die Pfarreiengemeinschaft in der Eifel verlassen und den gemeinnützigen Dienst ableisten. Anschließend wird ihm eine neue priesterliche Aufgabe zugewiesen. Dem Priester ist auch derzeit die Ausübung seines Priesteramtes – etwa zur Aushilfe – erlaubt. Für den in der Pfarreiengemeinschaft entstandenen finanziellen Schaden ist das Bistum Trier in Vorlage getreten; der Priester wird die Summe dem Bistum erstatten.

Hintergrund: Der Priester, der als Kooperator in eine Pfarreiengemeinschaft in der Eifel tätig war, hatte sich in Absprache mit dem Bistum selbst angezeigt. Das Bistum war von der Pfarrei über den Verdacht der Veruntreuung informiert worden und hatte daraufhin zunächst eine Revision (Bücherprüfung) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Revision hat das Bistum der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

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