Rasen mähen – aber nicht zur falschen Zeit

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden. Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Hier wird seit einigen Jahren nicht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden.

Besonders lärmintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden. Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet. In der Mittagszeit von 13 Uhr bis 15 Uhr darf nur gemäht werden, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet. In der Regel handelt es sich um entsprechend gekennzeichnete Elektromäher. Aber nicht alle Elektromäher sind lärmarm. Die Rasenmäher tragen häufig ein Hinweisetikett.

Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu mähen oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner Umgebung eine Lärmpause von 13 bis 15 Uhr gönnen. Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen.

Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen – auch im gewerblichen Bereich – nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten.

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