MDK-Reform schwächt Krankenhäuser

Den am 07.11.2019 getroffenen Bundestagsbeschluss zum MDK-Reformgesetz sieht die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit großer Besorgnis. „Die vorgesehenen Strafzahlungen schaffen eine Atmosphäre des Misstrauens zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Sie stehen dem Ziel der Landesregierung, insbesondere die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum zu stärken, absolut entgegen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Der Beschluss, dessen Inhalt mit kurzfristig eingebrachten Anträgen geändert wurde, führe die bisherigen Aktivitäten auf Bundesebene zur besseren Finanzierung der Betriebskosten, die beispielsweise im Pflegepersonalstärkungsgesetz geregelt sind, ad absurdum. „Es kann nicht sein, dass zukünftig Krankenhäuser bei kleinsten Fehlern in der Abrechnung Strafzahlungen leisten müssen. Ein solches Vorgehen ist nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten, die große Sorge um ihre gesundheitliche Versorgung haben. Das gilt besonders für die Menschen, die in ländlichen Regionen leben.“

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