Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Land darf Kreise und kreisfreie Städte nicht länger im Stich lassen

Einem Medienbericht der Koblenzer Tageszeitung zufolge wird über die problematische Zahlungsmoral der Landesregierung gegenüber den örtlichen Trägern der Jugendhilfe berichtet.
Konkret geht es dabei um die Kostenerstattung für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Die ohnehin finanziell gebeutelten Kreise und kreisfreien Städte treten hier gegenüber dem Land in Millionenhöhe in Vorleistung und müssen nun auf ihr Geld warten.
Dazu erklären die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein und der CDU-Landtagsabgeordnete, Hans Josef Bracht: „Es ist eine Frechheit, dass das Land den Kreisen Kostenerstattungen sogar aus dem vorvergangenen Jahr schuldig bleibt. Den Kreisen und kreisfreien Städten entstehen so Millionenlöcher in ihren kommunalen Haushalten. Den Kommunen müssen für Aufgaben, die sie für das Land erledigen, die Kosten zeitnah erstattet werden. Personalmangel als Begründung anzugeben, ist nicht stichhaltig, da dieselbe Landesregierung von den Kommunen erwartet hatte, die Herausforderung der Flüchtlinge durch die Einstellung von Mehrpersonal zu bewältigen.

Die gleiche Erwartungshaltung haben die Kommunen nun auch, wenn es um die zeitnahe Bearbeitung der Abrechnung geht, damit man nicht in Millionenhöhe in Vorlage treten muss. Zudem könnte die Landesregierung, wie bei anderen Themenfeldern auch, mit Abschlagszahlen arbeiten, um bei den Kommunen Haushaltslöcher zu vermeiden.

Es ist zudem irritierend, dass auf das ganze Land gerechnet die Hälfte der entstandenen Kosten für die Betreuung und Versorgung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge beglichen sind, in einigen Kreisen jedoch bisher Erstattungslöcher klaffen, die deutlich größer sind. Ist hier neben einer bewusst verschleppten Kostenerstattung auch noch eine Ungleichbehandlung der Kreise verborgen?

Um weiteres Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir daher eine neue Anfrage an die Landesregierung gestellt, die nach der Kostenerstattung nach Jugendamtsbezirk fragt und dem Sachverhalt nachgeht, wieso keine Abschlagszahlungen an die Kreise und kreisfreien Städte geleistet werden.“

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