Urteil: Kommune für Sicherheit in ihren Wäldern zuständig

Koblenz (dpa/lrs) – Für die Sicherheit in ihren Wäldern ist laut eines Gerichtsurteils die jeweilige Kommune verantwortlich. Nach dem neuen Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz habe die Gemeinde und nicht das Land hierfür zu sorgen, teilte das Landgericht Koblenz am Dienstag sein Urteil von Mitte Februar mit.

In dem Fall war auf dem Parkplatz eines Stadtwaldes ein langer Ast abgebrochen und hatte einen geparkten Wagen beschädigt. Der Fahrer verlangte von der Stadt als Eigentümerin des Waldes einen Schadensersatz von über 7400 Euro. Diese lehnte jedoch mit der Begründung ab, nach dem Landeswaldgesetz sei die staatliche Forstverwaltung und nicht die Kommune verantwortlich. Das Gericht gab in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil dem Autofahrer Recht. Dem Land sei in dem entsprechenden Gesetz zwar unter anderem die Planung und Überwachung sämtlicher forstlicher Arbeiten übertragen worden, aber dies ändere nichts an der Zuständigkeit der Stadt für die Sicherheit.

 

 

 

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