ISB vergibt Darlehen für selbst genutzte Wohnimmobilien

Rheinland-Pfalz. Zum 1. April 2013 hat das Land Rheinland-Pfalz die soziale Wohnraumförderung neu ausgerichtet. Künftig werden die Mittel für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum und die Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien nicht mehr über die Hausbank, sondern direkt von der landeseigenen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergeben. Die Förderung besteht in der Gewährung zinsgünstiger Darlehen. Gefördert werden die Bildung von selbstgenutztem Wohnraum als Neubau, Ersatzneubau, Ankauf sowie Ausbau-, Erweiterungs-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen sowie die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohnraum. Hierfür gelten folgende Rahmenbedingungen:

1. ISB-Darlehen Wohneigentum für die Bildung von selbst genutztem Wohnraum Gegenstand der Förderung ist eine abgeschlossene Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder eine Eigentumswohnung. Gefördert werden der Neubau, der Ersatzneubau, der Ankauf sowie Ausbau-, Erweiterungs-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen. Die zu fördernde Wohnung darf bei einem Haushalt mit bis zu vier Personen maximal 130 m² umfassen. Die Wohnfläche erhöht sich für jede weitere Person um 15 m². Bei jungen Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnerschaften (unter 40 Jahre) erhöht sie sich um weitere 15 m², wenn der Haushalt aus mindestens vier Personen besteht. Gleiches gilt für Haushalte mit schwerbehinderten Menschen oder Haushaltsangehörigen mit Pflegestufe entsprechend der Zahl der betroffenen Personen. In Ankaufsfällen und bei Ersatzneubauten ist eine Überschreitung der vorgenannten Wohnfläche um 20 Prozent möglich.

Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten. Das Darlehen besteht aus einem Grunddarlehen und Zusatzdarlehen. Das Grunddarlehen beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten. Zusatzdarlehen tragen sozialen und städtebaulichen Aspekten Rechnung. Das Zusatzdarlehen beträgt jeweils 5 Prozent der Gesamtkosten für jedes zu berücksichtigende Kind, jede haushaltsangehörige Person mit einer Schwerbehinderung oder einer Pflegestufe, Haushalte deren Einkommen um nicht mehr als 10 Prozent überschreitet und Ersatzneubauten. Das Darlehen beträgt maximal 100.000 Euro. Es wird durch ein in der Regel nachrangiges Grundpfandrecht gesichert. Die ISB gewährt das Darlehen zu dem im Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrag maßgeblichen Zinssatz.

Das ISB-Darlehen startet mit den Zinssätzen von Stand 05.04.2013:
2,45 % p. a. Zinsfestschreibung 10 Jahre,
3,15 % p. a. Zinsfestschreibung 15 Jahre und
3,45 % Zinsfestschreibung 20 Jahre.

Die aktuellen Zinssätze sind unter der Internetadresse der ISB www.isb.rlp.de abrufbar. Der Zinssatz ist für die ISB bindend, wenn ihr innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang alle für die Förderzusage erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Förderung ist auf einem Formvordruck bei der für den Objektstandort zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung zu beantragen. Eine Baumaßnahme darf noch nicht begonnen sein, beziehungsweise der Erwerb eines zu fördernden Objektes nicht länger als zwei Monate zurückliegen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

2. ISB-Darlehen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohnraum Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, die die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, insbesondere ein barrierefreies Wohnen ermöglichen. Förderfähig sind auch bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen. Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des §
9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet. Für Haushalte mit bis zu vier Personen beträgt das Darlehen maximal 60.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden. Das Darlehen wird bis zu dem vorgenannten Höchstbetrag in Höhe der nachgewiesenen förderfähigen Investitionskosten gewährt.

Die voraussichtlichen Investitionskosten sind durch fachkundig erstellte Kostenvoranschläge zu belegen. Das Darlehen darf zusammen mit einem für denselben Wohnraum gewährten Darlehen für Bildung von selbstgenutztem Wohnraum insgesamt 100.000 Euro nicht überschreiten. Die ISB gewährt das Darlehen zu dem im Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrags maßgeblichen Zinssatz. Das ISB-Darlehen startet mit den Zinssätzen von (Stand 05.04.2013):
2,45 % p. a. Zinsfestschreibung 10 Jahre,
3,15 % p. a. Zinsfestschreibung 15 Jahre und
3,45 % Zinsfestschreibung 20 Jahre.

Die aktuellen Zinssätze sind unter der Internetadresse der ISB www.isb.rlp.de abrufbar. Die Förderung ist auf einem Formvordruck bei der für den Objektstandort zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung zu beantragen.  Wenn mit der Baumaßnahme bereits begonnen wurde, ist eine Förderung nicht möglich, es sei denn, es liegt eine objektive Dringlichkeit (zum Beispiel defekte Heizung im Winter) vor. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Ansprechpartner für alle Fragen der  Wohnraumförderung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Tel.: 06131 /6172-1991, E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de, sowie die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Silvia Maas, Tel.: 06571/14-2372, (montags und donnerstags ganztags, dienstags und mittwochs vormittags) Fax: 06571/14 42372, E-Mail: Silvia.Maas@Bernkastel-Wittlich.de. Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.de.
 

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