EU genehmigt Beihilfen für den chinesischen Hahn-Käufer

Die vom Land Rheinland-Pfalz angemeldeten Betriebsbeihilfen zugunsten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) sind in voller Höhe von der Europäischen Kommission genehmigt worden, heißt es in einer Pressemeldung aus dem Innenministerium. Dies hat die EU-Kommission am 28.07.2017 mitgeteilt. Innenminister Lewentz (SPD) begrüßte die Information aus Brüssel: „Ich freue mich über diese positive Entscheidung, denn sie ist ein wichtiges Signal für die Zukunft des Hahn und die Menschen am Standort.“
Die Europäische Kommission habe die angemeldeten Beihilfen auf der Grundlage der Luftverkehrsleitlinien vom April 2014 geprüft, nach denen Betriebsbeihilfen für Flughäfen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren zulässig sind, heißt es in der Meldung. Mit dieser Entscheidung dürfen dann von den angenommenen Betriebsverlusten der Flughafengesellschaft am Hahn bis zu maximal 50 Prozent als Betriebsbeihilfen aus Steuergeldern gezahlt werden – maximal bis zu dem beantragten und von der Europäischen Kommission genehmigten Betrag in Höhe von 25,3 Millionen Euro.

Anm.d.Red.: Der Hahn macht aktuell 1,5 Mio. Euro Verlust pro Monat. Bedeutet im Klartext: Die Landesregierung verkauft den Hahn mit allem drum und dran für 15 Millionen an die Chinesen. . Gleichzeitig übernimmt die Landesregierung bis 2024 die Betriebsbeihilfe für den Hahn in Höhe von 25,3 Mio., Sicherheitsbeihilfen in Höhe von ca. 27 Mio., Investitionsbeihilfen ich Höhe von knapp 25 Mio. für den chinesischen Käufer. Alles in allem dürfte die Landesregierung dem chinesischen Käufer zwischen 80 und 100 Millionen Euro – alles Steuergelder! – in Form von Beihilfen und möglichen Altlasten überweisen. Dem Land entsteht, ähnlich wie beim Nürburgring-Verkauf doppelter Schaden. Die Immobilie ist weg und ca. 75 Mio Euro erhält der Käufer bis 2024 noch obendrauf. Was für ein tolles Geschäft Herr Lewentz!

Mit der Entscheidung der EU-Kommission sei zudem auch die letzte wichtige Voraussetzung für den Vollzug des am 1. März 2017 geschlossenen Vertrags über die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes der Flughafen Hahn Gesellschaft an die HNA Airport Group GmbH erfüllt. „Wir werden jetzt entsprechend den im Anteilskaufvertrag vereinbarten Schritten mit unserem Vertragspartner den Vollzug des Anteilskaufvertrages vorbereiten und vornehmen“, so Minister Lewentz.

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