Saar-Landtag berät über Wahlalter und Migration

Saarbrücken (dpa/lrs) – Die Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen im Saarland von 18 auf 16 Jahre beschäftigt den saarländischen Landtag in seiner Plenarsitzung vom Mittwoch (09.00 Uhr). Die Regierungspartei SPD hat einen Antrag für eine entsprechende Verfassungsänderung eingebracht. Allerdings gibt es derzeit im Landesparlament für eine solche Änderung nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit. Die oppositionelle CDU lehnt die Absenkung des Wahlalters ab. Der Gesetzentwurf wird unter anderem damit begründet, dass bei der Europawahl – nicht aber bei der zeitgleich geplanten Kommunalwahl – im Frühjahr 2024 erstmalig das Mindestalter 16 Jahre gilt.

Die Oppositionsparteien CDU und AfD haben Entschließungsanträge zur Migrationspolitik in Deutschland eingebracht. Die Kommunen im Saarland gerieten «zunehmend an ihre Belastungsgrenzen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen», heißt es in dem Antrag der Christdemokraten. Die irreguläre und ungesteuerte Migration müsse begrenzt werden. Die Bundesregierung solle eine mögliche Reduzierung der deutschen Sozialleistungen prüfen, die angekündigte Rückführungsoffensive müsse realisiert werden. Asyl- und Einwanderungsverfahren sollten künftig getrennt werden, Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) müsse zu einem Migrationsgipfel einladen. Die AfD forderte von der Landesregierung ein «monatlich aktualisiertes Lagebild zu Zahlen und Kosten der Migration ins Saarland».

Neben einer Debatte über die Qualität der Kindertagesstätten steht auch das von der Bundesregierung geplante Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen auf der Tagesordnung. Die CDU verweist auf 260.000 betroffene Wohnungen im Saarland und warnt vor einer «kalten Enteignung» von Hausbesitzern.

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