Amt für NS-Wiedergutmachung soll Forschungszentrum werden

Saarburg/Mainz (dpa) – Das Amt für Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Saarburg im Kreis Trier-Saarburg soll zu einem Forschungs- und Dokumentationszentrum werden. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages wird das Projekt in den nächsten Jahren mit 16 Millionen Euro gefördert, wie die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums am Mittwoch in Mainz mitteilte. Geplant sei zudem, dass der Bund an der Errichtung die Mitträgerschaft übernimmt.

Ziel sei, Akten und Dokumente der Wiedergutmachungsverwaltung für Bildungs- und Informationszwecke sowie wissenschaftliche Forschung zur Verfügung zu stellen, sagte die Sprecherin. Der Bestand der Akten umfasst den Angaben zufolge 22 Regalkilometer. Die Bundesregierung sei aufgefordert worden, bis Ende September dem Haushaltsausschuss einen Bericht über verschiedene Optionen vorzulegen, hieß es.

Als Entschädigungsbehörde des Landes ist das Amt, das dem Ministerium für Finanzen unterstellt ist, zuständig für die Umsetzung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG). Nach diesem Gesetz haben Opfer nationalsozialistischer Verfolgung Anspruch auf Entschädigung.In Rheinland-Pfalz seien rund 910.000 Anträge auf Leistungen nach dem BEG gestellt und bearbeitet worden, sagte die Sprecherin.

Neben der Zuständigkeit für die Fälle der Wiedergutmachung in Rheinland-Pfalz sei das Amt unter anderem auch für Ansprüche für Staatenlose und Flüchtlinge im außereuropäischen Ausland zuständig. Die meisten der früheren Verfolgten lebten heute in Israel und den USA. Wegen der Sonderzuständigkeit sei Rheinland-Pfalz insgesamt für rund ein Drittel aller Leistungen nach dem BEG zuständig.

Nach Angaben des Koblenzer Bundestagsabgeordneten Thorsten Rudolph (SPD) sollen in dem Zentrum «die Geschichten hinter den Akten» für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. «Die Geschichte der Wiedergutmachung ist deutsche Geschichte. Die Akten sind ohne Zweifel nationales Dokumentenerbe.»

Die Dezernentin des Amtes für Wiedergutmachung, Britta Weizenegger, berichtete, dass sich die Forschung über dieses Thema ausweite. «Uns erreichen Anfragen nicht nur von Historikerinnen und Historikern, sondern auch aus dem Bereich der Medizin und Rechtsforschung, sowohl national als auch international».

 

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