Vereinsunterstützung in der Corona-Krise

Während der Corona-Pandemie leiden viele gemeinnützige Vereine unter den Maßnahmen. Auch unsere heimischen Vereine sind betroffen; haben auch sie in den letzten Monaten viele Einschränkungen und große Einbußen erfahren. Veranstaltungen mussten abgesagt werden, Eintrittsgelder und Kursgebühren blieben aus. Gleichzeitig liefen die Kosten weiter – etwa für Miete oder Pacht.

Bereits in der letzten Sitzung des Kreistages wurde ein mögliches Hilfsprogramm für durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geschädigte gemeinnützige Vereine beschlossen. Hierfür werden aus Mitteln der Corona-Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz rund 46.000,00 Euro bereitgestellt.

Die Abwicklung erfolgt über die zuständige Verbandsgemeinde. Die Förderhöhe hängt von der Mitgliederzahl des Vereins ab.
Bis 100 Mitglieder werden 500,00 Euro und mit mehr als 100 Mitgliedern 750,00 Euro gefördert.k
Voraussetzung für die Antragstellung ist die durch das Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit des jeweiligen Vereins. Weiterhin müssen im Antrag die durch die Corona-Pandemie einhergehenden finanziellen Auswirkungen sowie die damit verbundenen Einschränkungen dargelegt werden. Fördervereine sind von einer Hilfe ausgeschlossen.

Die Antragsformulare werden zeitnah auf den Internetseiten der Verbandsgemeinden zum Download – mit den entsprechenden Kontaktdaten der für die Abwicklung zuständigen Personen – bereitgestellt.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen