Lebhafte Anliegerversammlung in der Zeller Stadthalle

Es ging um Beitragserhebung für Barler Wohngebiet

Zell. Zu einer Anliegerversammlung für die Grundstückseigentümer in einem Teilbereich des Stadtteils Barl hatte die Zeller Stadtverwaltung und die Verbandsgemeindeverwaltung in den Saal der Zeller Schwarze-Katz-Halle eingeladen. Weit über 100 überaus interessierte Anlieger waren gekommen um über die Beitragssätze für die geplante Kanalerneuerungsmaßnahme sowie Straßenausbau Auskunft zu erhalten. Stadtbürgermeister Hans Schwarz leitete die Versammlung und von der Verbandsgemeindeverwaltung Zell informierte gut vorbereitet der Werk- und Sachgebietsleiter Helmut Halbleib und Erika Mand von der Allgemeinen Bauverwaltung und Beitragsveranlagung über die Höhe der zu zahlenden Kanalerneuerungsbeiträge und über die zu erhebenden wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge.

Es handelt sich dabei nicht um das Gebiet von Barl-Süd, sondern um Barl-Nord, also um die sogenannte Abrechnungseinheit 3. Bei der Einladung im Mitteilungsblatt wurde zwar dieses Gebiet noch als Barl I und Barl II bezeichnet, aber der Stadtrat hatte bereits Ende 2014 diese Bezeichnung geändert. Das Abwasserwerk der VG Zell hatte im Gebiet des Barler Bebauungsplanes 1 (also das älteste Baugebiet) festgestellt, dass die Schmutzwasserleitungen größtenteils gravierende Schäden aufweisen. Deshalb plant das Abwasserwerk dort die dringend sanierungsbedürftige Schmutzwasserleitung und auch die schadhaften Schmutzwassergrundstücksanschlüsse zu sanieren.

Diese Kanalsanierung, beziehungsweise -erneuerung, stellt nach den Worten von Halbleib eine beitragspflichtige Maßnahme dar, für die die Eigentümer der betroffenen Grundstücke nach der Satzung der VG Zell zu Kanalerneuerungsbeiträge herangezogen werden müssen. Auch müssen entsprechend der Satzung der Stadt Zell für den geplanten Straßenausbau, Teilstrecke der Eichenstraße und Amsel- und Meisenweg, für das gesamte Gebiet von Barl-Nord (sogenannte Abrechnungseinheit 3) wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden.

Wie zu erwarten war, entspann sich eine rege Diskussion durch betroffene Grundstückseigentümer über den Sinn und auch Höhe der geplanten Beitragserhebungen. Aber auch darüber sehr heftig, dass nur die Grundstückseigentümer einen entsprechenden Kanalerneuerungsbeitrag zahlen müssten, die ihre Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplanes 1 (also ältestes Baugebiet) hätten. Dies wurde damit begründet, dass bei dem Altgebiet das Entgelt noch die Stadt Zell erhob im Rahmen des Kaufpreises.

Auch Stadtbürgermeister Hans Schwarz musste sich einige unangenehme Fragen anhören bezüglich der angezweifelten Rangfolge des Straßenausbaus, z.B. für den Meisen- und Amselweg. Auch eine intensive Prüfung der Notwendigkeit durch die Stadtgremien wurde angezweifelt. Ω

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