Antragsverfahren Agrarförderung 2022

Das Antragsverfahren ist seit dem 23.03.2022 eröffnet. Es wird eine modifizierte Antragsversion für den eAntrag geben, die nur wenig von der letztjährigen Version abweicht. Die letztjährige Version der eAntrags-Software „AS Digital 2021“ ist nicht mehr gültig.

Ein Antragsverfahren in Papierform gibt es nicht mehr. Mit der Eröffnung des Antragsverfahrens erhalten alle Betriebe ein neues Initialpasswort für das elektronische Antragsverfahren. Betriebe, die kein Passwort erhalten haben, sollten sich mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.

Unter dem Link www.eantrag.rlp.de können die Antragsteller:innen die Version 2022 zum e-Antrag sowie die Merkblattlisten 2022 für den Flächennutzungsnachweis, den allgemeinen Teil, Greening und die CC-Broschüre herunterladen.

Bei technischen Problemen mit dem eAntrag 2022 können sich die Antragsteller:innen mit dem technischen Support (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück) unter der Hotline 0671/820-290 in Verbindung setzen.

Für fachliche Fragen zum e-Antrag stehen die Mitarbeiter des Referats „Weinbau, Landwirtschaft“ bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Verfügung.

Der Antrag gilt als eingereicht, wenn der Datenträgerbegleitschein im Original (15 Seiten) mit einer gültigen Unterschrift bis zum 16. Mai 2022 (letzter Termin) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingegangen ist.

 

 

 

 

 

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