Bis 15. Mai Antrag auf Agrarförderung stellen

Region. Die fristgerechte Einreichung des flächenbezogenen Agrarförderantrages endet am 15. Mai 2017. Landwirte, die den Antrag Agrarförderung noch nicht gestellt haben, müssen umgehend handeln. Eingehende Anträge über den 15. Mai hinaus müssen mit Kürzungen bei Förderzahlungen rechnen. Die wichtigsten Änderungen sind:

Umstellung der alphanumerischen Fläche des Kataster auf die geometrische Fläche. Dies führt im Einzelfall zu positiven oder negativen Flächendifferenzen gegenüber den bisherigen Antragsdaten.

Kein Versand von Papierunterlagen und Umstellung auf den elektronischen Antrag. Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2018 nur noch eine elektronische Antragstellung zulässig sein wird, werden keine vorbereiteten Papierunterlagen mehr versandt. Landwirte, die in 2017 trotzdem noch den Papierantrag nutzen wollen, sind gehalten, die personalisierten Antragsunterlagen (Flächennachweis, Karten) selbstständig aus FLOrlp auszudrucken.

Weitere Informationen unter www.bernkastel-Wittlich.de, Stichwort eAntrag.

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