Wittlicher Geschäftsmann und seine Lohnbuchhalterin vor Gericht

Wittlich. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft einem 61-jährigen Mann aus Wittlich das Vorenthalten bzw. Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 100 Fällen und einer 50-jährigen Frau aus Wittlich Beihilfe hierzu vor. Die Frau war im Unternehmen des 61-Jährigen in Wittlich für die Lohnbuchhaltung zuständig. In dem Unternehmen seien auch neun Personen beschäftigt gewesen, die als geringfügig Beschäftigte zur Sozial-versicherung angemeldet waren, obwohl ihr Tätigkeitsumfang die Geringfügigkeitsgrenze deutlich überschritten hatten. Nach jedem Arbeitstag sollen diese Personen ihr Entgelt in bar erhalten haben.
Die 50-jährige Lohnbuchhalterin soll die tatsächlichen Gehälter der Arbeitnehmer ermittelt, inhaltlich unrichtige, nur eine geringfügige Tätigkeit ausweisende Abrechnungen erstellt und nur die Pauschalbeträge für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter abgeführt haben. Über die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Lohnanteile wurden weder Abrechnungen erstellt, noch Meldungen an die Einzugsstellen gemacht oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Auf diese Art seien von September 2007 bis März 2012 Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt knapp 55.000 Euro nicht abgeführt worden.

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