Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau

Das Antragsverfahren für die Teilnahme an Umstrukturierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau für die Pflanzung in laufenden Flurbereinigungsverfahren für das Pflanzjahr 2012 läuft noch bis zum 30. April 2012. Gefördert wird die Wiederbepflanzung von Weinbergsflächen in Steillagen mit 16.500 Euro/ha bzw. in Steilstlagen mit 18.500 Euro/ha., wenn eine moderne Drahtrahmenanlage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird. In Flachlagen bis zu 30 Prozent Steigung beträgt die Förderung 9.500 Euro/ha. Mit der Maßnahme 43 können extensive Anlagenform wie Minimalschnittsyteme oder Ein-Draht-Systeme mit 8.500 Euro/ha gefördert werden. In Steilstlagen mit mindestens 50 Prozent Steigung können auch andere Arbeitszeit sparende Erziehungsformen wie Umkehr-, Vertiko- oder Trierer-Rad-Erziehung gefördert werden.

Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen 10 ar, in Steil- und Steilstlagen 5 ar. In Steilstlagen ist keine Mindestzeilenbreite mehr vorgeschrieben. Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen. Die Antragsunterlagen können bei der Kreisverwaltung  Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, angefordert werden. Bei  Rückfragen zum Antragsverfahren wenden sie sich bitte an die Kreisverwaltung, Herrn Edmund Hohns, Tel.: 06571/142417,  Fax: 06571/1442417, E-Mail: Edmund.Hohns@Bernkastel-Wittlich.de. 

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