Stadtratsitzung Wittlich am 10. März: Weichenstellung für die Errichtung einer Biogasanlage

Wittlich. Der Stadtrat tritt am Donnerstag, 10. März 2011 zu seiner zweiten Sitzung des Jahres zusammen. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18 Uhr in der Kultur- und Tagungsstätte Synagoge. Zuschauer sind wie immer willkommen. Folgende Beratungspunkte stehen auf der Tagesordnung:

Bauleitplanung:

Hinter dem Bebauungsplan W-67-01 „Kurfürstenstraße / L 141, 1. Änderung“ verbirgt sich ein Vorhaben der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank in Wittlich. Diese beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude im Altricher Weg sowie den bestehenden Parkplatz zu erweitern. Der Stadtrat hat nun letztmalig die Stellungnahmen und Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zu beraten, um schließlich den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Regenerative Energien:

Auf Grund einer konkreten Anfrage eines Investors hat der Stadtrat grundsätzlich darüber eine Entscheidung zu treffen, ob Wittlich als Standort für eine Biogasanlage in Frage kommt oder nicht.

Jahresgebühren der Stadtbücherei Wittlich:

Die Benutzungsgebühren der Stadtbücherei Wittlich sind seit dem Jahr 2003 konstant geblieben. Auf Grund von Kostensteigerungen sowie der Verbesserung der Büchereileistungen schlägt die Verwaltung dem Stadtrat eine moderate Erhöhung der Gebühren vor. Hierbei soll jedoch das Prinzip beibehalten werden, dass die Ausleihe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weiterhin kostenfrei ist.

Benennung und Widmung von Straßen:

Dem Stadtrat obliegt auch die Benennung der Wittlicher Straßen. Aktuell steht die Benennung der neuen Straßen im Baugebiet „St. Paul“ an. In Ergänzung zu dem Stadtratsbeschluss vom 16. Juni 1995 sollen sämtliche Straßen im Bereich des ersten Bauschnitts „Arnold-Janssen-Straße“ heißen.

Ebenso ist die Widmung der Gemeindestraßen eine Angelegenheit des Stadtrates. In dieser Sitzung wird dem Rat vorgeschlagen, die Straßen des alten Bombogener Baugebiets „Unter Bombogen“ sowie die Fürstelstraße in Wengerohr dem öffentlichen Verkehrsraum zu widmen. Erst durch diesen Beschluss in Verbindung mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung in der Wittlicher Rundschau erhalten diese Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen