Die von der Stadtverwaltung für das I. Quartal 2012 zu erhebenden Grundbesitzabgaben sind am Mittwoch, 15. Februar 2012 fällig.
Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den Bescheiden über Grundbesitzabgaben.
Zu beachten ist, dass es sich hierbei um Dauerbescheide handelt, die erst nach dem Erhalt eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit verlieren.