Sperrabfalleinsammlung im Landkreis Bernkastel-Wittlich: Ab 2017 erfolgt die Abholung von Sperrabfall auf Abruf

 

Bernkastel-Wittlich. Bereits im Jahr 2015 beschloss der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich die Einführung der Sperrabfuhr auf Abruf zum 1. Januar 2017. Aktuell befindet sich der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.), auf den die abfallrechtlichen Aufgaben des Landkreises Bernkastel-Wittlich zu Beginn dieses Jahres übertragen wurden, in den Vorbereitungen für die Umstellung. Bisher gab es für die Abfuhr des Sperrabfalls im Landkreis Bernkastel-Wittlich zwei feste Termine. Ab 2017 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihren Sperrabfall bei Bedarf pro Haushalt bis zu sechs Mal im Jahr kostenfrei abholen zu lassen. Jedes Mal  dürfen dabei haushaltsübliche Mengen bis maximal 5 Kubikmeter entsorgt werden.

Die Einsammlung erfolgt durch ein beauftragtes Unternehmen, welches die Orte im Landkreis Bernkastel-Wittlich monatlich anfährt. Zur Abstimmung eines Abholtermins genügt zukünftig ein Anruf beim Abfall-Telefon des A.R.T. 0651/9491414). Ein Anspruch auf den nächsten oder einen bestimmten Termin besteht nicht. Nach Vereinbarung eines Termins muss der Sperrabfall am Abfuhrtag ab 6 Uhr morgens beziehungsweise frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt werden. Die Sperrabfalleinsammlung auf Abruf beginnt am 2. Januar 2017. Ab sofort können beim A.R.T. Termine für die Abholung gebucht werden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfall-Beratung gerne telefonisch 0651/9491414 oder per E-Mail info@art-trier.de zur Verfügung.

Extra: Sperrabfall

Als Sperrabfall gelten sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit auch nach der Zerkleinerung nicht in den zugelassenen Abfallbehältern entsorgt werden können oder das Entleeren erschweren. Der Grundsatz zur Abgrenzung von Bauabfällen lautet „was beim Umzug mitgenommen werden könnte, zählt zum Sperrabfall“. Auch Metalle und Elektro(nik)geräte gehören dazu. Allerdings ist zu beachten, dass Elektro(nik)geräte getrennt vom restlichen Sperrabfall bereitgestellt werden müssen. Von der Sperrabfallabfuhr durch den A.R.T. ausgenommen sind Abfälle, die aufgrund ihrer Größe (Höchstbreite 1,50 Meter) oder ihres Gewichts (Höchstgewicht 50 Kilogramm) nicht verladen werden können, Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Bauabfälle jeglicher Art sowie gewerblich genutzte Geräte wie zum Beispiel Kühltheken.

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