Sondernutzung in Wittlich

Wittlich. Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. So bedarf das Aufstellen von Werbetafeln und Warenpräsentationsständen einer Erlaubnis durch die Stadtverwaltung Wittlich, die in der Regel erteilt wird, wenn die Sondernutzung im Vorfeld beantragt wurde.

Lediglich in der ausgewiesen Fußgängerzone können gemäß der Satzung der Stadt Wittlich jeweils so genannte Kundenstopper und Stände zur Warenpräsentation vor dem eigenen Geschäft in Abstimmung mit der Verwaltung erlaubnisfrei aufgestellt werden, sofern dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einzelfall nicht gefährdet wird. Darüber hinaus gehende Sondernutzungen sind stets erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für die Neustraße.

Mit allen relevanten Betrieben wird in den nächsten Wochen Kontakt aufgenommen und darum gebeten, die Sondernutzungen, welche jährlich neu zu beantragen sind, legalisieren zu lassen.
 

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