Man lernt nie aus!: Von Hand bediente Anrufschranke kurz vor Altrich

Altrich. Wer viel in Wald und Feldern unterwegs ist mag sie kennen. Doch, Hand aufs Herz, wer ist das heute noch? So werden die meisten keine Anrufschranken mehr kennen: geschlossene Schranken mitten auf einem Weg, die sich nicht von selbst öffnen. Uns ist kürzlich eine begegnet, und zwar auf der Suche nach geeigneten Fotomotiven, die den Baufortschritt der B50 neu dokumentieren solten. Unsere Anrufschranke befindet sich auf einer Verbindungsstraße, die von Trier her kommend kurz vor der Ortschaft Altrich die Bahngleise kreuzt. Ein Grund mehr, sich mal wieder aufzumachen in die Natur. Und seien Sie gewiss, für den Nachwuchs ist es eine großartige Attraktion. Einfach Hebel runterlegen, auf Nachricht aus dem Lautsprecher warten, und wenn die Strecke frei ist, geht die Schranke nach oben. Viel Spaß beim nächsten Ausflug!

Anrufschranke: 

Sie steht an wenig befahrenen Bahnübergängen, die in der Regel abseits liegen und nicht vom zuständigen Schrankenwärter eingesehen werden können. Die Schrankenbäume sind grundsätzlich geschlossen und werden nur – sofern dies gefahrlos möglich scheint – bei Bedarf zur Durchfahrt geöffnet. Will ein Verkehrsteilnehmer solch einen Bahnübergang passieren, so meldet er sich über eine ortsfest montierte Wechselsprechanlage beim diensthabenden Schrankenwärter. Dieser öffnet dann – nach eventueller Rücksprache mit den Fahrdienstleitern, die für den Gleisabschnitt links bzw. rechts des Überganges zuständig sind – die Schranke, wenn es der Zugverkehr zulässt oder kündigt das Öffnen über die Wechselsprechanlage an. Da er den Bahnübergang nicht einsehen kann, hört er die Geräusche am Bahnübergang über die Wechselsprechanlage ab und schließt die Schranken wieder, wenn er annimmt, dass der Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang geräumt hat. Bevor er die Schranken schließt, kündigt er das Schließen über die Wechselsprechanlage an. Für den Schrankenwärter ist es hilfreich, wenn sich der Verkehrsteilnehmer nach dem Überqueren des Bahnüberganges nochmals meldet und bestätigt, dass der Bahnübergang frei ist. Langfristig sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Anrufschranken nicht mehr genehmigt werden, sie sollen sukzessive durch gesicherte Bahnübergänge durch Schrankenüberwachung oder eine Gefahrenraum-Freimeldeanlage sowie Rückstauerkennung gesichert werden.

Quelle: wikipedia

 

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