Kunst am Bau

Wittlich. Dem einen gefällt, was ein Künstler malt, baut, singt, schreibt…, dem anderen nicht. Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten. In zivilisierten Gesellschaften ist ebenfalls unumstritten, dass Kunst Geld kosten darf. Auch Kunst am Bau darf das. Auch Kunst am neuen Wittlicher Gefängnis.

Neben dem 40.000 Euro teuren schwarz-weißen Gittermuster, das in Kürze die Eingangsfassade des neuen Traktes schmücken wird (die Eifel-Zeitung berichtete), hat das Land weitere Werke in Auftrag gegeben. Ein entsprechendes Landesgesetz regelt klar die Höhe der Ausgaben, die beim Bau öffentlicher Gebäude zu tätigen sind. Auf Grundlage der Richtlinien für die Bauaufgaben des Landes bemessen sich die Mittel für die künstlerische Ausgestaltung prozentual zu den Hochbaukosten (gestaffelt ein bis zwei Prozent, je nach Größe des Bauvorhabens, maximal 250 000 Euro). Ist ein Neubau teurer als fünf Millionen Euro, hat das Land mindestens 40.000 Euro für Kunst am Bau auszugeben. Diese verwaltungsinternen Richtlinien sind verbindlich.
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Der Neubau der JVA in Wittlich kostete insgesamt 71,7 Millionen €, davon betragen die reinen Hochbaukosten 41,6 Mio Euro. „Die Summe für die künstlerische Ausgestaltung bei dem Neubau der JVA Wittlich betrug 250.000 € und wurde, wegen der Besonderheit des Gebäudes und der Höhe der Summe, aufgeteilt: Es fanden insgesamt drei Wettbewerbe statt, davon zwei als beschränkt offene einstufige Verfahren und einer als offenes zweiphasiges Verfahren“, erklärt Horst Wenner, Pressesprecher des Mainzer Finanzministeriums das Prozedere.

Im Wettbewerb Nummer 1 machten einige Meistermann-Fenster das Rennen. Von wem, verrät das Finanzministerium nicht. „Die Meistermann-Fenster wurden für das Land Rheinland-Pfalz von einem Verkäufer erworben, dessen Name auf Grund der damaligen Vereinbarungen der Vertraulichkeit unterliegt“. Der Kaufpreis betrug 50 000 Euro; für weitere 6693 Euro wurden sie hergerichtet und in den neuen Andachtsraum der JVA Wittlich eingebaut.

Darüber hinaus zieren weitere Fenster diesen Andachtsraum. Die Meistermann-Kollegin Elke Pfaffmann überzeugte in dem „beschränkten Wettbewerb“ Nummer 2, in dem die Auslobungssumme 52.130 Euro betrug. Macht insgesamt 108.823 Euro für die Glaskunst.

Weiter geht es zum Posten Wandgestaltung der Flure. Es betrifft die 25 Flure der Stationen im Haftgebäude mit einer Länge von jeweils etwa 45 Metern sowie Teile der angrenzenden Räume (ca. 6.000 Quadratmeter). Die Auslobungssumme betrug 29.000 Euro; der ausführende Künstler heißt Erik Hüppeden. Auch die Gestaltung des Besucherraumes war Ergebnis eines beschränkten Wettbewerbes. Die Preisträgerin heißt Petra Warrass, die Auslobungssumme betrug 26.580 Euro.

Wenner: „Damit sind ca. 164 000 Euro für die Kunst am Bau beauftragt, das letzte Verfahren ist noch im Gang. Es handelt sich hierbei um eine Auslobung für das Justizzentrum in Koblenz.“ Der Rest der Summe fließt also nicht nach Wittlich, sondern nach Koblenz. Dazu Horst Wenner weiter: „Es ist – in Absprache mit dem für Kulturangelegenheiten zuständigen Ministerium und dem Berufsverband Bildender Künstler – nicht unüblich, im Bereich des entsprechenden Ressorts einen Teil der Mittel für Räume zu verwenden, die der Öffentlichkeit mehr zugänglich sind als eine Haftanstalt.“

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