Hundekot – Appell an Hundehalter

Mit den ersten sonnigen Frühlingstagen häufen sich beim Ordnungsamt wieder die Beschwerden über die Verunreinigung von Gehwegen und Anlagen durch Hundekot. Als stark verschmutzte Bereiche werden hier beispielsweise der Fahrradweg entlang des Hahnerwegs und der Stadtpark, aber auch andere an Wiesen, Felder und Wälder angrenzende Wohnstraßen genannt.

Wir bitten alle Hundehalter, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in Anlagen verrichtet. Sollte Ihr Hund doch einmal seine Notdurft verrichten, so sind Hundeführer und Hundehalter gleichermaßen zur umgehenden Beseitigung verpflichtet. Denken Sie auch an die anderen Spaziergänger oder sogar Kinder, die hiermit unfreiwillig in Berührung kommen könnten. Um solche unerwünschten Situationen zu vermeiden bietet der Handel spezielle Hundekotbeutel, welche auch beim Bürgerservice der Stadtverwaltung im Eingangsbereich des Stadthauses kostenlos erhältlich sind.

Sie mögen es nicht, wenn ein fremder Hund Sie anspringt und Sie beschnuppert?

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass Hunde in den zusammenhängend bebauten Teilen der Stadt Wittlich und in allen öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen sind. Nur ausgebildete Blindenhunde, Diensthunde der Polizei oder Rettungshunde sind von dieser Vorschrift befreit.

Außerhalb der vorstehenden Bereiche lassen Sie Ihren Hund bitte nur unter Aufsicht frei umherlaufen. Damit gewährleisten Sie, dass es für Sie in drohenden Gefahrensituationen jederzeit möglich ist, Ihren Hund unverzüglich anzuleinen. Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihrem Tier und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. So vermeiden Sie, dass Ihr Tier andere Personen belästigt.
Bedenken Sie: nicht alle Bürger sind Hundefreunde! Aber auch Hundefreunde wehren sich gegen ständiges Bellen, Anspringen oder Hundekot auf Gehwegen oder in Anlagen.

Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen diese Bestimmungen kann das Ordnungsamt gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wittlich mit Geldbußen von bis zu 1.000 € ahnden.
Den Wortlaut der Gefahrenabwehrverordnung findet man im Internet unter folgendem Link: 
http://www.wittlich.de/stadt/ortsrecht/_sonstige_regelungen/60d.pdf

Stadtverwaltung Wittlich
Ordnungsamt
 

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