Hundehaltung in der Gemeinde Großlittgen

Großlittgen. In den vergangenen Tagen werden zunehmend Klagen/Beschwerden eingereicht, dass Hunde in der Ortslage, aber auch in der Gemarkung frei ohne Aufsicht umherlaufen. Dadurch fühlen sich Spaziergänger, Radfahrer, Kinder und ältere Menschen verunsichert. Sie haben einfach Angst, von einem Hund angefallen zu werden. Auch Beschwerden häufen sich darüber, dass bei Dunkelheit und nachts Hunde frei umherlaufen. Dadurch werden die Bürger belästigt und verängstigt. Als Hundehalter trägt man die Verantwortung für seinen Hund und für das Handeln des Hundes. Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslagen nur angeleint und von einer dafür geeigneten Person geführt werden.
Das freie Umherlaufenlassen von Hunden ist verboten. Das gilt sowohl bei Tag als auch bei Nacht.

Außerhalb bebauter Ortslage sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Die Verschmutzung (Hundekot) auf den Grünflächen entlang der Innerortsstraßen sowie auf unseren Gehwegen ist häufig ein lästiges Thema und Ärgernis. Vermehrt werden Hinterlassenschaften auf dem Kinderspielplatz in der Gartenstraße und auf der Multisportanlage bei der Grundschule (Hundekot im Sandkasten) und auf der Rasenfläche vor der Turnhalle aufgefunden. Wird ein privates Grundstück in Mitleidenschaft gezogen, sollte der Hundehalter das „Häufchen“ ebenfalls sofort entfernen; hier drohen Sanktionen sowohl in zivilrechtlicher als auch, in krasseren Fällen, in strafrechtlicher Hinsicht beispielsweise in Form einer Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Daher bitte ich im Interesse unserer Kinder/ Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter die Verunreinigungen unverzüglich aufnehmen und entsorgen.

Mit freundlichen Grüßen,
Karl-Heinz Hubo, Ortsbürgermeister

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