„Aktive Stadtzentren“ bewegt die Altstadt

Regen Gebrauch machen die Hauseigentümer der Gebäude in der Altstadt von der Möglichkeit, sich fachlich von einem Architekten beraten zu lassen. So konnten bisher schon 98 Beratungsgutscheine an interessierte Grundstückseigentümer im 8,7 Hektar großen Fördergebiet ausgegeben werden. Bei rund 250 Eigentümern haben damit stolze 40 Prozent diesen besondern Service in Anspruch genommen. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von 250 Euro, hiermit kann die Beratung durch einen Architekten bezahlt werden. Gesponsert werden diese Beratungsgutscheine durch die Sparkasse Mittelmosel und die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank Wittlich.

Aus dem Programm „Aktive Stadtzentren“ können Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Hierzu gehören neben der umfassenden Renovierung und Modernisierung von Wohn- und Geschäftshäusern im Fördergebiet auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Gefördert werden können bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, grundsätzlich begrenzt auf 80.000 Euro je Maßnahme. Im Einzelfall ist eine höhere Bezuschussung möglich. Jeder Antrag erfordert die Zustimmung der ADD Trier. Das Land hat für 2010 und 2011 jeweils Mittel in Höhe von 500.000 Euro bewilligt, für das Jahr 2012 wurden weitere 500.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Stadt muss von diesen Summen nochmals die Hälfte an Fördergeldern bereitstellen. Der Zuschuss an den Investor setzt sich somit zu zwei Dritteln aus Bundes- und Landesmitteln und zu einem Drittel aus städtischen Geldern zusammen. An Zuschüssen konnten bisher rund 2 Millionen Euro für kleinere und mittelgroße Maßnahmen bewilligt werden. Gefördert werden auch die drei Großprojekte „Altstadt – Die Neue“ und Alte Posthalterei sowie die Freimachung des Geländes für den geplanten Wohnpark an der Lieser der Firma Herlach. Über diese Projekte werden Investitionen von zusammen etwa 20 Mio. Euro in der Innenstadt realisiert.

Neben der Sanierung von Gebäuden können auch sogenannte Ordnungsmaßnahmen bezuschusst werden. Hierunter fallen der Abbruch oder die Freistellung von Gebäuden oder beispielweise die Gestaltung öffentlicher Plätze. Solche Ordnungsmaßnahmen werden mit bis zu 66,67 Prozent bezuschusst. Von den 26 bisher vorliegenden Förderanträgen beziehen sich sieben auf den Teil- oder Totalabbruch von Gebäuden. Hierbei geht es stets darum, marode alte Gebäudesubstanz zu beseitigen, um neue, moderne Wohn- oder Geschäftshäuser errichten zu können. So mussten beispielsweise für das Neubauvorhaben Neustraße/Burgstraße sechs Gebäude angebrochen werden. Nur so war es möglich, in der Neustraße ein Wohn- und Geschäftshaus mit einem Ladenlokal und sechs Wohnungen zu errichten. Auch für das neue Gebäude Burgstraße 7 und 9 mussten zwei Häuser abgerissen werden. Heute steht dort ein modernes Gebäude, in dessen Erdgeschoss die Bäckerei Lohner eingezogen ist.

Von Abrissbirnen, die angeblich wie ein Damoklesschwert über der Altstadt schweben sollen, ist nichts zu sehen. Dass in Einzelfällen nur durch den Abbruch von Gebäuden die Behebung städtebaulicher Missstände beseitigt werden können, steht außer Frage. Nur durch den Abbruch einzelner, meist schmaler Häuser lässt sich auch das Ziel erreichen, durch Zusammenlegung von Grundstücken größere Geschäftsräume im Innenstadtkern zu errichten. Solche Ladenlokale werden nachgefragt und lassen sich zu Mietpreisen vermieten, welche die hohen Investitionskosten rechtfertigen.  

Konkrete Fragen zu den Fördermöglichkeiten beantwortet bei der Stadtverwaltung Rainer Wener (Telefon: 06571/171301 oder E-Mail: rainer.wener@stadt.wittlich.de) /uj
 

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