Aus Rettungsassistent wird Notfallsanitäter

NofallsanitäterDie DRK-Rettungsdienst Eifel-Mosel-Hunsrück gemeinnützige GmbH informiert:

Region. Vor 25 Jahren, im August 1989, trat das Rettungsassistentengesetz bundesweit in Kraft. Ein damaliger Meilenstein, der die Ausbildung im Rettungsdienst von Grund auf neu regelte und professionalisierte. Es entstand eine zweijährige schul- und praxisbezogene Ausbildung, an deren Ende die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ stand. Im Zuge dessen wurde den ausgebildeten Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten auch die so genannte „Notkompetenz“ zugestanden. Falls notwendig, sollten sie bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie z.B. einer Reanimation, in die Lage versetzt werden, sofortige und auch eingeschränkte ärztliche Hilfemaßnahmen durchführen zu können.

In diesen 25 Jahren entwickelte sich der Rettungsdienst stetig weiter, während gleichzeitig jedoch immer größere Lücken im ärztlichen Versorgungssystem entstanden. Das rettungsdienstliche Personal sah sich dadurch veränderten und fortgesetzt gestiegenen Anforderungen ausgesetzt. Um dieser Tendenz gerecht zu werden, wurde das neue Berufsbild des Notfallsanitäters geschaffen. Dieser neue Ausbildungsberuf im Rettungsdienst startete zu Beginn des Jahres 2014. Alle neuen Auszubildenden im Rettungsdienst werden zukünftig eine dreijährige Ausbildung durchlaufen mit dem Ziel, den Abschluss Notfallsanitäter zu erreichen. Hier sei angemerkt, dass, parallel zu dem bislang üblichen zweijährigen dualen Praktikum, das Deutsche Rote Kreuz in Rheinland-Pfalz bereits seit dem Jahr 2010 eine qualifizierte dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten angeboten hat. Die neue Ausbildung zum Notfallsanitäter wird aber im Gegensatz zur bisherigen Rettungsassistentenausbildung auch in anderen Bereichen, z. B. der Krankenpflege, anerkannt werden.

Der zukünftige Notfallsanitäter wird weitreichende zusätzliche Kompetenzen im medizinischen Bereich haben. Neben der Anwendung einer Vielzahl von Notfallmedikamenten wird er auch neue, bisher dem Arzt vorbehaltene Maßnahmen durchführen können. Diese Medikamente werden von den ärztlichen Leitern Rettungsdienst freigegeben und in einer jährlich zu absolvierenden Prüfung abgefragt. Das neue Notfallsanitätergesetz beinhaltet eine siebenjährige Übergangszeit, in der es den auch jetzt tätigen Rettungsassistenten die Möglichkeit gibt, sich weiter zu qualifizieren und die Prüfung zum Notfallsanitäter nachträglich abzulegen.

Die DRK-Rettungsdienst Eifel-Mosel-Hunsrück gemeinnützige GmbH ist bestrebt, das neue Gesetz schnellstmöglich umzusetzen. In einem ersten Schritt werden zurzeit die bisherigen Lehrrettungsassistenten, unmittelbare Ansprechpartner der Auszubildenden und Praktikanten, auf die neue Funktion des „Praxisanleiters Notfallsanitäter“ umgeschult. Weiter ist geplant, die älteren Rettungsassistenten während der 30-stündigen Pflichtfortbildung, die das rettungsdienstliche Personal einmal im Jahr besuchen muss, auf die zu absolvierende Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter vorzubereiten. In 2015 werden zusätzlich sieben neu hinzukommende Mitarbeiter als Notfallsanitäter ausgebildet. Nach und nach wird es so auch in der Region Eifel-Mosel-Hunsrück immer mehr Rettungsdienstler mit dem neuen Abzeichen „Notfallsanitäter“ geben.

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