Vier Geldautomaten-Knacker vor Gericht

Trier. Am 26. Juni beginnt vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Trier der Prozess wegen schweren Bandendiebstahls in der Eifel. Angeklagt sind vier aus dem Kosovo stammende Männer im Alter von 29 bis 33 Jahre. Insgesamt sieben Verteidiger werden dem Prozess beiwohnen. Acht Verhandlungstage hat das Landgericht angesetzt.Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens im November 2013 als Bande zusammengeschlossen zu haben um gemeinsam Aufbrüche von Geldausgabeautomaten in Banken in der Eifel zu begehen. Die Eifel-Zeitung hat über die Einbrüche berichtet. In der Nacht vom 3. auf den 4. November 2013 sollen die Angeklagten in eine SB-Stelle einer Bank in Wittlich eingedrungen sein. Dort sollen sie den Geldautomaten aufgebrochen und mit knapp 70.000 Euro geflüchtet sein. In der Nacht vom 7. auf den 8. Dezember 2013 sollen die Angeklagten in eine Bankfiliale in Gerolstein eingebrochen sein um den dortigen Geldautomaten aufzuhebeln. Entgegen des Tatplans übernachtete jedoch der Zeuge S im Foyer der Bank und sprach die Angeklagten an, die daraufhin die Flucht ergriffen.
In der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2013 sollen die Angeklagten in einer Bankfiliale in Daun eingebrochen sein.

Dort sollen sie den gesamten Geldautomaten aus der Wand gerissen und mit einem Lieferwagen abtransportiert haben. In der Folge sollen sie den Geldautomaten aufgebrochen, über 32.000 Euro entnommen und den Automaten entsorgt haben. In der Nacht vom 4. auf den 5. Januar sollen die Angeklagten in eine Bankfiliale in Badem eingebrochen sein. Hierbei sollen sie bereits von der Polizei beobachtet worden sein. Die Angeklagten sollen mit knapp 78.00 Euro Bargeld, die sie aus einem geknackten Geldautomaten entnahmen, geflüchtet sein. Als sie bemerkten, dass sie von der Polizei verfolgt wurden, sollen sie versucht haben, sich einer Festnahme zu entziehen. Dabei sollen sie auch über eine Polizeisperre hinweggefahren sein, so dass sich ein Polizist durch einen Sprung auf die Motorhaube retten musste, wobei er am Knie verletzt wurde. Einem der Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, den Ex-Mann seiner Lebensgefährtin erpresst zu haben. Er soll diesem gesagt haben, dass er beauftragt worden sei ihn umzubringen, wovon er gegen Zahlung von 2.000 Euro absehen könne.

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