Land Rheinland-Pfalz fördert Bau und Kauf von Wohneigentum

Wer sich für Wohneigentum entscheidet, benötigt eine solide Finanzierung. Zurzeit sind die Rahmenbedingungen ausgesprochen gut, denn noch nie war das Verhältnis aus verfügbarem Einkommen, Immobilienpreisen und Hypothekenzinsen derart günstig. 

Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen über die Hausbanken. Gegenüber einem Darlehen mit marktüblicher Verzinsung wird so eine erhebliche Summe eingespart. Die monatliche Belastung verringert sich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Höhe des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens. Die erste Anlaufstelle ist die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung, bei der zunächst eine ausführliche Beratung erfolgt. Zur Beantragung des Darlehens bei der Hausbank stellt die Kreis- oder Stadtverwaltung eine Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie aus, welche Grundlage für den Antrag bei der Hausbank ist. Gemeinsam mit der Hausbank wird das Förderdarlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragt.

Wer eine Immobilie zur Selbstnutzung erwirbt, kann bei anfallenden Modernisierungsarbeiten auch Mittel aus dem Modernisierungsprogramm erhalten. In diesem Programm sind ebenfalls Einkommensgrenzen zu beachten. Das Land unterstützt Bauherren mit Darlehen oder mit Investitionszuschüssen, wenn die Kosten der förderfähigen Maßnahmen zwischen 2.000 und 10.000 Euro liegen. Ausführliche Informationen finden Interessenten auf der Internetseite der LTH unter www.lth-rlp.de. Dort können auch Publikationen zu den verschiedenen Programmen sowie Merkblätter und Formulare heruntergeladen werden.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), 55116 Mainz, Telefon 06131 4991-991, E-Mail: lth@lth-rlp.de.

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