Komfortabel leben – barrierefrei wohnen

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr Angebot zum altersgerechten Umbauen von Häusern und Wohnungen durch das „Programm 455“ ergänzt. Wer im privaten Wohnbereich Barrieren beseitigen  will und die Umbaumaßnahmen selbst finanziert, kann ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro einen Zuschuss von  5 % der förderfähigen Kosten aus diesem Programm erhalten, darauf weist die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen hin. Die maximale Förderhöhe pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro.

Alle Umbaumaßnahmen wie das Umsetzen von Wänden, die Verbreiterung von Türen und der Einbau eines Aufzugs müssen den Mindestanforderungen der technischen Richtlinien entsprechen. Sie verlangen eine genaue Planung und eine gewissenhafte Baukontrolle und gehören in die Hände von Fachleuten. Die Planungskosten von Architekten und Fachingenieuren sind ebenfalls förderfähig.

Für Maßnahmen, die in eigener Regie durchgeführt werden, gibt es keine Fördermittel. Auch für Umbauten, die vor der Antragsstellung begonnen oder abgeschlossen wurden, sind keine Mittel vorgesehen.

Rat und Hilfestellung bietet die Landesberatungsstelle Bauen und Wohnen. Erfahrene Architektinnen und Architekten geben Tipps und Hilfestellungen zur Umsetzung Ihrer Wünsche.

Sie beraten Sie kostenlos und firmenunabhängig in mehreren Städten in Rheinland-Pfalz.

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