Region. Ab sofort können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2020. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2020. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2020 gepflanzt werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Weiterlesen