Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen 2020 bis zum 31.01.2020 möglich

Region. Ab sofort können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2020. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2020. Die Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2020 gepflanzt werden sollen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.

Die Anträge sollen über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer https://wip.lwk-rlp.de/ elektronisch gestellt werden da durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages erleichtert wird. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des MWVLW https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/ die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.

Folgende Fördersätze gelten:

  • Maßnahmen 31 und 41: 10.000 /ha (Flachlagen)
  • Maßnahmen 32 und 42: 19.000 /ha (Steillagen)
  • Maßnahmen 34 und 44: 21.000 /ha (Steilst- und Terrassenlagen)
  • Maßnahmen 33 und 43: 9.000 /ha (Extensive Anlagen)
  • Maßnahme 51: 32.000 /ha (Handarbeitsmauersteillagen)
  • Maßnahme 52 und 62: 6.000 /ha (Nutzung gebrauchter Materialien)
  • Maßnahme 53: 24.000 /ha (Neuanlage von Querterrassen)

Die Maßnahmen 52 und 62 bieten Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Unterstützungsvorrichtung weiter zu verwenden beziehungsweise gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Materialien sowie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden.

Die Maßnahme 53 beinhaltet die Verbesserung der Bewirtschaftung durch Umstellung von Steillagenbewirtschaftung auf Querterrassierung beziehungsweise Anlegen von Querterrassen mit Erstellung einer modernen Drahtrahmenanlage und Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen außerhalb der Förderung in der Flurbereinigung.

Ansprechpartner für Fragen zur Umstrukturierung bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sind Monika Nilles, Tel.: 06571/ 14-2365, E-Mail: Monika.Nilles@bernkastel-wittlich.de und Sebastian Wagner, Tel.: 06571/14-2417, E-Mail: Sebastian.Wagner@bernkastel-wittlich.de.

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