Motiv Hass: Tochter und Freund wegen Doppelmordes

Von Kathrin Zeilmann, dpa

Sie hasste ihre Eltern. Deshalb stiftete sie ihren Freund an, sie zu erstechen – bei der Urteilsbegründung zum Doppelmord von Mistelbach kommen viele Details ans Licht.

Der Hass auf die eigenen Eltern gipfelte in zwei brutalen Morden: Im Prozess um den Doppelmord von Mistelbach sind die beiden Angeklagten schuldig gesprochen worden. Ein 19-Jähriger wurde am Montag vor dem Landgericht Bayreuth zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Er war der Freund der ältesten Tochter des Arzt-Ehepaars, das vor etwa einem Jahr in einem Dorf bei Bayreuth brutal erstochen worden war. Auch die Tochter selbst ist wegen Mordes verurteilt worden – zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe.

Die Jugendkammer sah die 17-Jährige als treibende Kraft der Tat, obwohl ihr Freund zugestochen hatte und sie nicht am Tatort war. «Sie handelte aus Hass auf ihre Eltern», sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling. Beide Eltern sollten aus dem Weg geräumt werden. «Sie ist die Initiatorin dieser Tat.» Ohne sie wäre es nie zu den Morden gekommen.

Die Juristin umriss die Dimension der Tat: «eine Tragödie, eine Katastrophe.» Das ermordete Ehepaar, ein 51 Jahre alter Kinderarzt und eine 47 Jahre alte Medizinerin, hinterlässt neben der nun verurteilten Tochter noch drei jüngere Kinder. Die Tat bleibe unfassbar, sagte Deyerling, und habe viel Leid über viele Menschen gebracht. «In diesem Saal sind noch nie so viele Tränen geflossen», blickte sie auf die 14 Verhandlungstage zurück, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden war.

Die Kammer zeichnete in der Urteilsbegründung detailliert nach, wie es zum brutalen Mord kam: Demnach behauptete die Angeklagte immer wieder, die Eltern würden sie schlecht behandeln und schlagen. Sie und ihr Bruder hätten sogar Suizidgedanken.

Doch tatsächlich habe es anders ausgesehen, die Behauptungen des Mädchens seien widerlegt worden, sagte die Richterin: Die Eltern seien überfordert gewesen mit ihrer schulschwänzenden Teenager-Tochter, hätten sogar das Jugendamt um Hilfe gebeten. Es sei so weit gekommen, dass die Mutter einen Selbstverteidigungskurs machen wollte, weil sie Angst vor Auseinandersetzungen mit ihrer ältesten Tochter hatte. Die heute 17-Jährige habe gegenüber Freunden und Geschwistern immer wieder kundgetan, dass sie ihre Eltern tot sehen wollte.

Der Angeklagte war wenige Wochen vor der Tat zu seiner Freundin gezogen, er war zu Hause rausgeflogen. Die Familie habe ihn freundlich aufgenommen, sogar auf dem Weihnachtsgruß der Familie sei er mit fotografiert gewesen, hieß es weiter. Dennoch glaubte er den Schilderungen seiner Partnerin, dass die Eltern sie schlagen würden. Die Jugendliche habe erkannt, dass er leicht manipulierbar sei, sagte Deyerling: «Er war bereit, alles für sie zu tun.»

Als ihr Freund in der Nacht zum 9. Januar 2022 vor ihr stand – mit Sturmhaube, Stirnlampe und mit dem Messer in der Hand, soll die heute 17-Jährige gesagt haben: «Du siehst echt sexy aus.»

Im Schlafzimmer der beiden Eltern stach er schließlich brutal zu – eine Vielzahl von Stichen, die sogar durch Knochen hindurchgingen, traf die beiden Opfer. Sie starben noch am Tatort. Derweil blieb das Mädchen in der oberen Etage. Als sein Bruder durch die Schreie der Mutter geweckt wurde, hielt es ihn davon ab, einzuschreiten oder Hilfe zu holen.

Das junge Paar hatte beschlossen, nach der Tat zu fliehen. Zu Fuß ging es nach Bayreuth, weil sie das Familienauto nicht aus der Garage bekamen. Dort stellte sich der nun verurteilte Täter schließlich der Polizei. Seine Freundin hielt er lange heraus, gab an, aus einer Aggressionsstörung heraus gehandelt zu haben. Erst später räumte er ein, dass sie ihn angestiftet hatte.

Das Mädchen jedoch stritt eine Beteiligung an der Tat laut Jugendkammer weiterhin ab. Ihr Verteidiger hatte in den Plädoyers einen Freispruch verlangt. Sie habe geschlafen und sei selbst erst durch die Schreie erwacht, hatte sie demnach erklärt. Das sei aber alles durch Zeugenaussagen des Bruders widerlegt, sagte die Richterin. Eineinhalb Stunden dauerte die Urteilsbegründung, die nun verurteilte Täterin blickte meist direkt nach vorne. «Die Eltern wurden getötet, die Geschwister wurden zu Vollwaisen», fasste Deyerling zusammen. Und blickte dem Mädchen ebenso fest in die Augen.

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Geplante Lauterbach-Entführung: Terrorgruppe angeklagt

Karlsruhe (dpa) – Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine mutmaßliche Terrorgruppe erhoben, die den Sturz der Bundesregierung und die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant haben soll. Der Prozess gegen die vier Männer und eine Frau, die seit dem vergangenen Jahr in Untersuchungshaft sitzen, soll am Oberlandesgericht Koblenz stattfinden, wie die Karlsruher Behörde am Montag mitteilte.

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein

Bonn (dpa) – Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst Paypal wegen des Verdachts der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Anlass seien die in den Nutzungsbedingungen von Paypal für Deutschland festgelegten «Regeln zu Aufschlägen» und zur «Darstellung von Paypal», teilte die Wettbewerbsbehörde am Montag in Bonn mit.

«Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. «Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen», sagte er. Das Kartellamt werde jetzt prüfen, welche Marktmacht Paypal zukomme und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen seien, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten. Weiterlesen

Prozessbeginn gegen «Kinderzimmer-Dealer» in Leipzig

Leipzig (dpa) – Vor dem Landgericht Leipzig hat am Montag der Prozess gegen einen als «Kinderzimmer-Dealer» bekannten Leipziger begonnen. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit vier Mitangeklagten von April 2019 bis Januar 2021 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin, 2,5 Kilogramm Haschisch, zwei Kilogramm einer Partydroge, 500 Gramm Methamphetamin und 350 Gramm Kokain in und außerhalb von Deutschland verkauft zu haben. Der Gesamterlös des arbeitsteiligen und bandenmäßigen Verkaufs und Versands der Drogen soll der Staatsanwaltschaft zufolge bei über 94 000 Euro liegen.

Der Leipziger soll als Kopf der Bande agiert haben, erklärte die Staatsanwaltschaft bei Verlesung der Anklage. Bereits 2015 wurde er zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt. Damals hatte der heute 28-Jährige zugegeben, fast eine Tonne über das Darknet beschaffte Drogen über eine von ihm aufgebaute Online-Börse verkauft zu haben – verpackt und versendet aus dem heimischen Kinderzimmer in Leipzig. Weiterlesen

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen PayPal ein

Bonn, 23. Januar 2023: Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“. Weiterlesen

Strafanzeigen online erstatten: Ein Standard für elf Bundesländer

Wer Opfer von Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung wird, kann bei der Online-Wache der Polizei nun auch digital eine Strafanzeige erstatten. Seit Jahresbeginn werden elf Bundesländer die bisher in Kooperation betriebene Online-Wache aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz als bundesweite Online-Anzeige nutzen. Dem Freistaat Sachsen oblag es, als Verantwortlicher des Themenfeldes „Recht und Ordnung“ im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) die Leistung Online Anzeige als „Eine-für-Alle“-Lösung umzusetzen. Weiterlesen

Meldepflicht bei mangelnder Fahrtauglichkeit?

Von Maurice Arndt, dpa

Goslar (dpa) – Automobilverbände haben sich gegen eine Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen durch Ärzte ausgesprochen. Es gebe bereits in Ausnahmefällen Möglichkeiten für Ärzte, Hinweise an Fahrerlaubnisbehörden weiterzugeben, teilte etwa der Automobilclub von Deutschland (AVD) vor dem Verkehrsgerichtstag mit, bei dem das Thema besprochen wird. Der AVD betonte, dass es sich um ein sensibles Thema handele, «das in einer alternden Gesellschaft an Relevanz gewinnt».

Der Automobilclub ist somit gegen eine Änderung der bisherigen Rechtspraxis. Er befürwortete allerdings die Förderung regelmäßiger freiwilliger Seh- und Reaktionstests oder auch PKW-Sicherheitstrainings. Deren Ergebnisse müssten allerdings vertraulich bleiben, teilte der AVD mit.

Ohnehin hätten Ärztinnen und Ärzte bereits die Möglichkeit, fahrungeeignete Personen den Behörden zu melden, wenn sie «Gefahr in Verzug» feststellen. Der AVD bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1968. Demnach dürfen Ärzte in Ausnahmefällen die Schweigepflicht brechen. Dazu müssen sie zuerst den Patienten über seine Erkrankung und die damit verbundenen Gefahren des Autofahrens aufklären.

Untersuchungen zeigten zudem, dass viele ältere Autofahrer und Autofahrerinnen in der Lage seien, auftretende Leistungseinbußen auszugleichen – etwa durch vorsichtigeres Fahren oder Verzicht auf das Fahren bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter. «Es überrascht daher nicht, dass Senioren nach der Statistik am Verkehrsunfallgeschehen unterproportional beteiligt sind», hieß es.

Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht

Über das Thema sprechen Fachleute vom 25. bis 27. Januar beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Er zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland. Besonders im Fokus stehen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag unter anderem auch die Themen Haftung von KI-gesteuerten Autos und Promillegrenzen bei E-Scootern. Der Kongress endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) befürchtet, dass eine Meldepflicht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten stark gefährde und im Zweifel dazu führe, «dass diese eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung aus Angst vor dem Führerscheinverlust nicht offen schildern». Zudem gibt der ADAC zu bedenken, dass nicht jeder Befund eindeutig mit Blick auf die Fahreignung sei. Er plädiert deshalb für die Schaffung einer Stelle für verkehrsmedizinische Fragestellungen, bei der sich Patienten eine zweite Meinung einholen können.

«Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen»

Auch die Knüpfung der Fahrerlaubnis an regelmäßige Untersuchungen lehnt der Automobilclub ab. «Was sollte dabei geprüft werden? Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen», sagte der Leiter der juristischen Zentrale beim ADAC, Markus Schäpe. Es müssten weitere Eigenschaften wie Konzentrationsvermögen oder Reaktionsgeschwindigkeit komplex untersucht werden. Zudem seien etwa in Italien, wo es ein derartiges System gibt, Senioren nicht weniger an Unfällen beteiligt als in Deutschland.

Der Münchener Rechtsanwalt Michael Pießkalla, der zu dem Thema in Goslar referieren wird, meint, es sei schwer zu beurteilen, ab wann eine Meldepflicht gelten solle. «Letztlich kann es meines Erachtens nicht dem Ermessen des Arztes überlassen bleiben, welche Krankheitsbilder er meldet», sagte er.

Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sprach sich für eine Beratungsstelle aus, die Ärzte im konkreten Fall zur Seite stünde. Eine solche Stelle könne bei Ärztekammern angesiedelt werden.

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Doppelmord von Mistelbach: Urteil erwartet

Bayreuth (dpa) – Vor etwa einem Jahr hatte die Polizei in einem Dorf bei Bayreuth zwei Leichen entdeckt: Ein Ärzte-Ehepaar war in seinem Schlafzimmer erstochen worden. Nun wird in dem Fall ein Urteil erwartet – angeklagt sind der Freund der ältesten Tochter und das Mädchen selbst.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Paar vor, gemeinsam einen Tatplan gefasst zu haben. Motive: Streit und Hass. Am Montagvormittag will die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth ihr Urteil verkünden.

Die Öffentlichkeit ist dann wieder zugelassen – abgesehen vom Prozessauftakt im Oktober war hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Gründe waren die psychische Verfassung und das Alter der Angeklagten: Der Tatverdächtige, der laut Staatsanwaltschaft zugestochen hat, ist 19 Jahre alt. Die Tochter des toten Paares ist inzwischen 17 Jahre alt. Sie soll während der Tat ihre jüngeren Geschwister davon abgehalten haben, einzuschreiten oder Hilfe zu rufen. Weiterlesen

Geständnisse und Überraschungen im Prozess um Grünes Gewölbe

Dresden (dpa) – Drei Tage nach den ersten Geständnissen im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe haben sich am Dresdner Landgericht zwei weitere Angeklagte aus dem Remmo-Clan über ihre Anwälte erklärt – und auch Reue gezeigt. Ein 26-Jähriger räumte eine Beteiligung an dem Einbruch in das berühmte Museum ein, sei «zum Tatzeitpunkt dort gewesen». Er gab zu, auch über die Mauer gestiegen zu sein, habe dann aber vor dem Fenster «Schmiere» gestanden. «Ich hatte den Auftrag, das Diebesgut entgegenzunehmen.»

Weitere Angaben zum Geschehen könne er nicht machen, sein konkretes Erinnerungsvermögen sei getrübt, erklärte er. Er habe versucht, die Tat zu verdrängen, und es sei ihm nicht möglich, zur Aufklärung beizutragen. Was mit den Juwelen geschehen sei, habe er zu keiner Zeit gewusst. Er bereue sein Tun «zutiefst» und schäme sich, sagte er. «Ich will nur zu meiner Familie und meiner Freundin zurück und werde mich der gerechten Strafe stellen.» Weiterlesen

Scholz muss erneut vor «Cum-Ex»-Ausschuss»

Hamburg (dpa) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) muss ein drittes Mal vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft (PUA) zum «Cum-Ex»-Skandal aussagen.

Auf Initiative von CDU und Linken wurde er vom Ausschuss erneut vorgeladen, wie die Obleute der Fraktionen, Richard Seelmaecker und Norbert Hackbusch, mitteilten. Sie bezweifeln die von Scholz in Bezug auf Treffen mit den Gesellschaftern der in den «Cum-Ex»-Skandal verwickelten Warburg Bank geltend gemachten Erinnerungslücken. Weiterlesen

NRW: Nach Anti-Terror-Einsatz – Brüder bleiben in U-Haft

Düsseldorf/Castrop-Rauxel (dpa) – Der Verdacht gegen die in Castrop-Rauxel festgenommenen mutmaßlichen Terror-Planer hat sich nach Ansicht der Ermittler weiter erhärtet.

Gegen den 32 Jahre alten Verdächtigen sei ein neuer Haftbefehl verkündet worden, der nunmehr auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat umfasst, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Bei seinem 25 Jahre alten Bruder sei ein entsprechender Haftbefehl beantragt worden, darüber werde wohl kommende Woche entschieden. Weiterlesen

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