Land legt Nothilfeprogramm Corona-Futterhilfe wieder auf / Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistung für die durch den Corona-Lockdown in ihrer Existenz bedrohten Tierheime, Zoos und vergleichbare Einrichtungen
Zoos und vergleichbare tierhaltende Einrichtungen sowie Tierheime sind zur Sicherung des Tierwohls und der Tiergesundheit auch dann auf Futter und tierärztliche Leistungen angewiesen, wenn Besucherinnen und Besucher nicht kommen dürfen. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnlichen Einrichtungen seit dem 2. November bis auf weiteres geschlossen. Dies führt zu einer überaus angespannten Finanzsituation – wie bereits im Frühjahr 2020. In Rheinland-Pfalz können Tierheime und Zoos erneut beim Umweltministerium in Mainz einen Zuschuss für die Versorgung der Tiere beantragen. Weiterlesen