3G-Kontrollen im Nahverkehr in Norddeutschland angekündigt

Schwerin (dpa) – In den norddeutschen Bundesländern außer Niedersachsen und Bremen sind für diesen Donnerstag verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr vorgesehen. «Geplant ist ein gemeinsamer Aktionstag, an dem Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger, Polizei und Ordnungsämter teilnehmen», erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) am Mittwoch. Seit dem 24. November gelte die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Einen Kontroll-Aktionstag hatte es Meyer zufolge in seinem Bundesland zuletzt Mitte Dezember gegeben.

 

Zahl der Apotheken geht weiter zurück

Berlin (dpa) – Die Zahl der Apotheken in Deutschland geht weiter zurück. Ende des vergangenen Jahres zählte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) noch 18.461 Betriebsstätten, wie sie am Mittwoch in Berlin mitteilte. Das seien fast 300 weniger als ein Jahr davor.

Noch stärker ging demnach die Zahl der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zurück – um 2,8 Prozent auf etwas mehr als 13.700. Die Inhaber dürfen hierzulande bis zu drei Filialen unterhalten, insofern ist ihre Zahl stets geringer als die der Einrichtungen. Weiterlesen

Unimedizin zeichnet Biontech-Gründer mit höchster Ehrung aus

Mainz (dpa/lrs) – Für ihre besonderen wissenschaftlichen Verdienste bei der Entwicklung eines Corona-Impfstoffs werden die Biontech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci heute mit dem Ehrenring der Universitätsmedizin Mainz ausgezeichnet. Es ist die höchste Auszeichnung, die die Einrichtung an ihre Professorinnen und Professoren vergeben kann. Sahin arbeitet zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Biontech-Vorstandschef auch als Professor im Bereich Immunologie an der Unimedizin Mainz. Türeci ist medizinischer Vorstand bei Biontech und Professorin der Universitätsmedizin Mainz im assoziierten Helmholtz-Institut TRON. Weiterlesen

Apotheken: Position beim Melden falscher Impfpässe gestärkt

Mainz (dpa/lrs) – Die Apotheken in Rheinland-Pfalz sehen ihre rechtliche Position bei der Meldung gefälschter Impfpässe an die Polizei gestärkt. Die Landesapothekenkammer verwies am Mittwoch auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Landstuhl, in der es unter anderem um die Verletzung der Schweigepflicht von Apotheken bei derartigen Anzeigen ging. Das Gericht hat diese Verletzung für gerechtfertigt erklärt. Der in dem Fall angeklagt vorbestrafte Mann wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. (Aktenzeichen: 2 Cs 4106 Js 15848/21) Weiterlesen

Anstieg der Corona-Infektionen ist ungebrochen

Mainz (dpa/lrs) – Die Omikron-Welle der Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz ist zur Wochenmitte weiter gestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz kletterte auf 963,7 (Stand 14.10 Uhr), wie das Landesuntersuchungsamt am Mittwoch mitteilte. Am Dienstag waren es 937,7 Infektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Weiterlesen

Saarländische Apotheken bieten ab Dienstag Impfungen an

Saarbrücken (dpa/lrs) – Vom kommenden Dienstag an bieten Apotheken im Saarland Impfungen gegen das Coronavirus an. Wie die Apothekerkammer am Mittwoch in Saarbrücken mitteilte, stellen diese Impfungen eine Ergänzung zu den Angeboten in Arztpraxen und Impfzentren dar. «Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwendig war», sagte Kammer-Präsident Manfred Saar. Dadurch werde ein niedrigschwelliges, flächendeckendes Angebot geschaffen. Weiterlesen

Antwortschreiben des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministers Clemens Hoch auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder zur hausärztlichen Versorgung in Gerolstein und Umgebung

Nach der offiziellen Information am 14. Januar 2022 über die Schließung einer Hausarztpraxis in Gerolstein hat sich für viele Menschen die dramatische Situation ergeben, kurzfristig selbst einen „Ersatz-Hausarzt“ finden zu müssen. Oft nicht mit Erfolg – viele wurden bei ihrer Anfrage von anderen Hausarztpraxen abgewiesen, die ohnehin schon an ihrer Kapazitätsgrenze waren.

Auch Bundestagsabgeordneter Patrick Schnieder hat sich an Gesundheitsminister Hoch gewendet mit der Aufforderung, die medizinische Versorgung unverzüglich wieder sicherzustellen. Der Eifel-Mosel-Zeitung liegt das Antwortschreiben vor:

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schnieder,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.01.2022, mit dem Sie auf die Schließung der hausärztlichen Praxis Dr. Brochhausen in Gerolstein hingewiesen haben.

Gemäß § 75 Abs. 1 SGB V ist die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz trägt dafür Sorge, dass in allen Landesteilen ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln.

Die Bedarfsplanung im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt auf der Grundlage der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Danach ist das Vorliegen einer Unterversorgung im hausärztlichen Bereich anzunehmen, wenn der Versorgungsgrad im jeweiligen Planungsbereich unter 75 % abgesunken ist. Der hausärztliche Versorgungsgrad für den Mittelbereich Gerolstein liegt laut aktuellem Planungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (Stand 01.09.2021) bei 110,49 %. Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente sind 22 Ärztinnen und Ärzte zugelassen. Sofern die hausärztliche Einzelpraxis von Herrn Dr. Brochhausen nicht nachbesetzt werden kann und sich im Mittelbereich ansonsten keine weiteren Veränderungen ergeben, würde sich ein Versorgungsgrad von 105,47 % errechnen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, dass der Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen dem Antrag von Herrn Dr. Brochhausen auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens entsprochen hat. Der Vertragsarztsitz wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung in der Januar-Ausgabe 2022 des Ärzteblattes Rheinland-Pfalz ausgeschrieben. Interessentinnen und Interessenten haben die Möglichkeit, sich auf den Sitz zu bewerben.

Die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt den Arzt derzeit intensiv bei der Suche nach einer geeigneten Nachfolge. Die persönlichen Berater der KV befänden sich hierzu im direkten Austausch mit Herrn Dr. Brochhausen. Die Kassenärztliche Vereinigung habe außerdem bereits Kontakt mit der übrigen Ärzteschaft vor Ort aufgenommen, um die Versorgungssituation zu besprechen und verschiedene Lösungsansätze zur Stabilisierung der Versorgungslage aufzuzeigen. Dabei werde auch über die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten durch die bereits in der Region vorhandenen Praxen gesprochen. Die kommunalen Vertretungen seien ebenfalls involviert und im Austausch mit der KV.

Die Kassenärztliche Vereinigung hat mir zugesichert, dass sie bestrebt sei, eine kontinuierliche Patientenversorgung zu gewährleisten.

Um die Patientinnen und Patienten bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen, hat der Bundesgesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich eine Terminservicestelle einzurichten. Zu den Aufgaben der Terminservicestelle gehört auch, Versicherte bei der Suche nach einer Hausärztin bzw. einem Hausarzt zu unterstützen, die bzw. der sie dauerhaft betreut. Die Terminservicestelle ist Teil des Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Dieser ist täglich an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl) kostenfrei erreichbar. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Zahl der Anrufe bei der 116 117 deutlich angestiegen, so dass es teilweise zu längeren Wartezeiten kommen kann. Ich habe die Kassenärztliche Vereinigung daher gebeten, die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline weiter aufzustocken.

Ergänzend bietet die Kassenärztliche Vereinigung auf ihrer Internet-Seite www.praxis-finder-rlp.de eine Suchmöglichkeit nach ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen aller Fachrichtungen. Dort ist auch vermerkt, ob eine Praxis barrierefrei zugänglich ist.

Unabhängig davon, dass der Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt, ist die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Bereich, schon lange ein wichtiges Anliegen der Landesregierung.

In ihrem aktuellen Koalitionsvertrag hat die Landesregierung festgehalten, dass sie den sogenannten „Masterplan zur Stärkung der ambulanten Versorgung in Rheinland-Pfalz“ fortsetzen und ausbauen will. Mit diesem Masterplan haben wir gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, dem Hausärzteverband, der Mainzer Universitätsmedizin und den kommunalen Spitzenverbänden ein Bündel von Maßnahmen entwickelt, die helfen, die ambulante ärztliche Versorgung auch in ländlichen Regionen zu sichern.

So fördert das Land in vielen Verbandsgemeinden und kleineren verbandsfreien Gemeinden Praxisneugründungen, Praxisübernahmen oder die Anstellung von Hausärzten jeweils mit bis zu 20.000 Euro. Die Einrichtung von Zweigpraxen wird mit bis zu 15.000 Euro gefördert. Es werden gezielt Verbandsgemeinden als Fördergebiete ausgewählt, in denen die Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte darauf hinweist, dass künftig voraussichtlich mehr Nachbesetzungsbedarf besteht – auch dann, wenn der Versorgungsgrad gegenwärtig gut ist. Diese Förderprogramme des Landes greifen deshalb auch in Gerolstein.

Das Land finanziert außerdem Wiedereinstiegskurse für Ärztinnen und Ärzte, die z.B. aufgrund einer Elternzeit längere Zeit nicht praktiziert haben. Zudem gibt es Stipendien des Landes für Studierende, die sich im Praktischen Jahr für einen Ausbildungsabschnitt im Fach Allgemeinmedizin entscheiden. Die Kassenärztliche Vereinigung bezuschusst ergänzend bis zu zwei ambulante Praxis-Monate (Famulatur) während des Medizinstudiums.

Wichtige Bausteine des Masterplans sind auch der von der Landesärztekammer auf den Weg gebrachte Quereinstieg in die Allgemeinmedizin, die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin und die Einrichtung des allgemeinmedizinischen Kompetenzzentrums an der Universitätsmedizin Mainz.

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung wurde eine Beratungsstelle für Kommunen geschaffen, die sich im Bereich der ambulanten Versorgung engagieren möchten. Für die Umsetzung dieses Projekts erhält die KV seit 2018 Fördermittel des Landes im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

Im Rahmen der Landarztoffensive wurde die Zahl der Studienplätze in Rheinland-Pfalz erhöht und eine Landarztquote eingeführt. Medizinstudienplätze werden vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich dazu verpflichten, im Anschluss an ihr Studium eine hausärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet aufzunehmen. Mit dieser Maßnahme tragen wir dazu bei, langfristig wieder mehr Ärztinnen und Ärzte für den ländlichen Raum zu gewinnen.

Die Landesregierung wird sich gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern auch weiterhin für die Stärkung der ärztlichen Versorgung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Hoch“

 

Coronavirus SARS-CoV-2: Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 02.02.2022, 14:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit gestern gibt es 8.827 neue bestätigte Corona-Fälle, 4 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 963,7 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 937,7). Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 343,4 pro 100.000 geimpfte Personen (Vortag: 337,5) und bei 2.661,9 pro 100.000 ungeimpfte Personen* (Vortag: 2.574,9). Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 4,67 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 4,13). Der Anteil von Omikron an den besorgniserregenden Corona-Virusmutationen liegt in Rheinland-Pfalz jetzt bei 98,4 Prozent. Weiterlesen

Qualifizierungslehrgang für Betreuungskräfte in Bitburg

Sie suchen eine Aufgabe, bei der Sie anderen Menschen hilfreich zur Seite stehen können?

Werden Sie Betreuungskraft!

Als Betreuungskraft haben Sie die wichtige Aufgabe alten und beeinträchtigten Menschen Gemeinschaft zu ermöglichen und damit einen positiven Einfluss auf Ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden zu nehmen.

Der nächste Qualifizierungslehrgang für Betreuungskräfte nach § 43b / 53b SGB XI des DRK-Bildungswerks Eifel Mosel Hunsrück findet vom 21.02. – 18.05.2022 montags und mittwochs von 08:30 – 16:30 Uhr im DRK-Lehrsaal, am Bittenbach 5, 54634 Bitburg-Masholder statt.

Kosten: 798,40 €

Die Teilnahme kann mit bis zu 100% durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des JobCenters gefördert werden.

Information und Anmeldung:

Denise Wagner Schumann: Tel. 06592-950017 oder per Mail an dws@bildungswerk.drk.de

 

 

Rechtfertigung der Verletzung der Schweigepflicht bei Vorlage gefälschten Impfpasses in der Apotheke

Das Amtsgericht Landstuhl hat mit Urteil vom 25.01.2022, Az.: 2 Cs 4106 Js 15848/21 einen Angeklagten wegen der Vorlage eines gefälschten Impfpasses wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB (Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde) verurteilt. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorgelegt hat, um an ein digitales Impfzertifikat zu gelangen. Nachdem die Fälschung in der Apotheke festgestellt worden war, hatte das Personal die Polizei eingeschaltet. Das Gericht ist im Rahmen der Frage eines möglichen Beweisverwertungsverbots auf die Frage eingegangen, welche Auswirkung die Verletzung der apothekerlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB in diesem Zusammenhang gehabt hat. Im Ergebnis wurde eine Auswirkung verneint, weil das Apothekenpersonal nach § 34 StGB gerechtfertigt war. Das Gericht begründete dies damit, dass durch das Gebrauchen eines Impfnachweises eine Dauergefahr für Leib und Leben sowie für das Schutzgut der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsfürsorge bestehe. Diese Gefahr realisiere sich auch, wenn die Ausstellung eines Impfzertifikats verweigert werde, da in diesem Fall die Vorlage des gefälschten Impfnachweises in einer anderen Apotheke naheliegend wäre.

Es handelt sich – soweit ersichtlich – um die erste Entscheidung, die sich ausdrücklich mit der in den vergangenen Wochen diskutierten Frage der Schweigepflichtverletzung bei der Anzeige von Impfpassfälschungen auseinandergesetzt hat. Sie steht im Einklang mit den Festlegungen seitens einer Reihe von Generalstaatsanwaltschaften.

 

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