Vulkaneifel. Ab dem 01. Januar 2018 werden alle Bauanträge und Bauvoranfragen von der Kreisverwaltung Vulkaneifel bearbeitet. Die Bauanträge und Bauvoranfragen sind nach wie vor über die jeweiligen VG-Verwaltungen einzureichen, wobei die Zuständigkeit für baugenehmigungsfreie Vorhaben (Freistellungsverfahren) im Zuständigkeitsbereich der VG-Verwaltungen verbleibt. Im Jahr 1991 erließ das Land Rheinland-Pfalz eine Verordnung, wonach den Verbandsgemeinden im Landkreis die Aufgaben der unteren Bauaufsicht übertragen werden konnten.
Alle fünf VG’s Landkreis Vulkaneifel hatten seinerzeit von der Möglichkeit der Aufgabenübernahme als untere Bauaufsichtsbehörde Gebrauch gemacht. Weiterlesen