McDonald’s will einige Filialen in Ukraine wieder öffnen

Kiew (dpa) – Ungeachtet des weiter andauernden russischen Angriffskriegs will die US-amerikanische Fast-Food-Kette McDonald’s einen Teil ihrer Restaurants in der Ukraine wieder öffnen.

«Nach langen Beratungen und Gesprächen haben wir einen Stufenplan zur Wiederaufnahme der Arbeit einiger Restaurants in Kiew und der westlichen Ukraine», heißt es in einer auf Facebook veröffentlichten Mitteilung des Unternehmens. In den kommenden Monaten werde daran gearbeitet die Lieferketten wiederherzustellen und die zu Kriegsbeginn am 24. Februar geschlossenen Restaurants wieder vorzubereiten. Einen genauen Öffnungstermin nannte McDonald’s nicht. Weiterlesen

Erneut sprengen Täter Geldautomaten in Ulmen

Ulmen. Am 12.08.2022 gegen 03.04 Uhr wurde in Ulmen in der Kelberger Straße ein Geldautomat gesprengt. Die Polizei hat nach der Sprengung des Geldautomaten durch unbekannte Täter sofort eine Fahndung eingeleitet und wendet sich über die Medien mit der Bitte um Mithilfe an die Öffentlichkeit. Weiterlesen

Tödliche Dosis Insulin gespritzt – BGH spricht Ehefrau frei

Von Anja Semmelroch, dpa

Karlsruhe (dpa) – Eine Frau hilft ihrem bettlägerigen Ehemann beim Suizid, indem sie ihm selbst eine tödliche Überdosis Insulin spritzt – und hat sich damit laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht strafbar gemacht. Die obersten Strafrichter hoben ihre Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen auf und sprachen sie frei. Das Verhalten der Krankenschwester im Ruhestand stelle sich als straflose Beihilfe zum Suizid dar, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des 6. Strafsenats in Leipzig vom 28. Juni. Patientenschützer reagierten entsetzt, sie sehen einen Dammbruch. (Az. 6 StR 68/21)

In Deutschland ist die Selbsttötung nicht strafbar und die Beihilfe dazu im Grundsatz ebenfalls nicht. Anders ist es mit der aktiven Sterbehilfe: «Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen», heißt es in Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs.

Das war bisher so verstanden worden, dass zum Beispiel ein Angehöriger dem Sterbewilligen ein tödliches Medikament ans Bett stellen darf. Einnehmen muss dieser es aber selbst.

Mann litt seit Jahren an chronischen Schmerzen

Bei dem jahrzehntelang verheirateten Ehepaar aus der Nähe von Magdeburg war der Sterbewunsch des Mannes schon länger ein Thema. Er litt seit Jahren an chronischen Schmerzen, Diabetes, Depressionen und etlichen anderen Krankheiten und war zuletzt ein Pflegefall.

An einem Tag im August 2019 geht es ihm so schlecht, dass er zu seiner Frau sagt: «Heute machen wir’s.» Er bittet sie zunächst, ihm sämtliche Tabletten im Haus zusammenzutragen, und schluckt sie, nachdem die Frau sie für ihn aus den Verpackungen gedrückt hat. Er selbst ist dazu wegen seiner Arthrose an den Händen nicht mehr in der Lage. Dann fordert er sie auf, noch alle vorrätigen Insulin-Spritzen zu holen. Die Frau gibt ihm sechs Spritzen, an denen er im Verlauf der Nacht stirbt. Einen Arzt informiert sie wie besprochen nicht.

Das Landgericht Stendal hatte die Frau im November 2020 zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sie habe aktiv handelnd die Spritzen gesetzt. Ihr Mann habe sein Leben in ihre Hand gelegt.

Nach Auffassung der BGH-Richterinnen und -Richter wird das «den Besonderheiten des Falles nicht gerecht». Sie sehen die Einnahme der Tabletten und die Insulin-Spritzen als «einheitlichen lebensbeendenden Akt». Über die Ausführung habe allein der Mann bestimmt, der auch an den Tabletten gestorben wäre – nur später. Er habe auch nicht darum gebeten, doch noch den Rettungsdienst zu rufen.

Grundsätzliche Zweife an Strafvorschrift geäußert

Der Senat äußert darüber hinaus aber auch grundsätzliche Zweifel an der Strafvorschrift des Paragrafen 216. Die Richter verweisen auf das große Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020. Dieses hatte damals das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe (Paragraf 217 StGB) für nichtig erklärt, mit dem die Politik vor allem den Sterbehilfevereinen das Handwerk legen wollte. Jeder Mensch habe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – und das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Die BGH-Richter deuten an, dass diese Grundsätze aus ihrer Sicht auf Paragraf 216 übertragbar sein müssten: Eine Ausnahme solle zumindest in den Fällen gemacht werden, «in denen es einer sterbewilligen Person faktisch unmöglich ist, ihre frei von Willensmängeln getroffene Entscheidung selbst umzusetzen, aus dem Leben zu scheiden, sie vielmehr darauf angewiesen ist, dass eine andere Person die unmittelbar zum Tod führende Handlung ausführt».

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz ist alarmiert. Vorstand Eugen Brysch sieht die Grenze zwischen Suizidbeihilfe und aktiver Sterbehilfe verschwimmen. «Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung das strafrechtliche Verbot der Tötung auf Verlangen de facto aufgehoben», sagte er. Damit sei «der Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen». Er forderte den Bundestag auf, für Klarstellung zu sorgen. «Das Töten durch andere muss weiterhin verboten bleiben. Sonst nimmt der gesellschaftliche Druck auf alte, pflegebedürftige, schwerstkranke und behinderte Menschen zu.»

Derzeit ringen die Abgeordneten um eine Nachfolgeregelung für den gekippten Paragrafen 217. Im Raum stehen drei fraktionsübergreifende Entwürfe, die im Juni erstmals im Plenum diskutiert wurden.

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Ex-Präsident Trump im Visier der Justiz

Donald Trump hat seit Jahrzehnten zahlreiche Konflikte mit der US-Justiz ausgefochten. Schon als Baumogul war er in Rechtsstreitigkeiten verstrickt. Weiterlesen

Cum-Ex-Affäre: Scholz bestreitet politische Einflussnahme bei Warburg Bank

Berlin/Hamburg (dpa) – In der Steueraffäre um die Hamburger Warburg Bank weist Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) weiterhin jede Verantwortung zurück. «Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat», sagte Scholz in Berlin. «Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird.» Weiterlesen

Selenskyj und Guterres warnen vor neuer Atomkatastrophe

Kopenhagen (dpa) – Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat die internationale Gemeinschaft vor einer neuen Atomkatastrophe ähnlich der von Tschernobyl 1986 gewarnt. Russland sei ein terroristischer Staat, der das Atomkraftwerk Saporischschja als Geisel halte und zur Erpressung nutze, sagte er am Donnerstag per Videoschalte zum Auftakt einer Ukraine-Geberkonferenz in Kopenhagen. Russland sei heute noch zynischer und noch gefährlicher als die Sowjetunion, die die Atomkatastrophe von Tschernobyl einst habe verheimlichen wollen.

«Wir müssen Europa vor dieser Bedrohung schützen», sagte Selenskyj. Saporischschja sei nicht nur das größte Atomkraftwerk Europas, sondern auch das drittgrößte der Erde. Die Reaktion auf das russische Vorgehen müsse umfassend sein. Die Ukraine brauche zur Verteidigung das Maximale an Bewaffnung und Munition. «Niemand braucht neue Katastrophen», sagte Selenskyj. Weiterlesen

IEA erwartet wegen der Gaskrise stärkeres Wachstum der Ölnachfrage

Paris (dpa) – Die Internationale Energieagentur (IEA) hat ihre Prognose für das Wachstum der weltweiten Nachfrage nach Rohöl angehoben. Die im Zuge des Ukraine-Kriegs verursachte Gaskrise mit einem massiven Preisanstieg für Erdgas an den Rohstoffmärkten habe dazu geführt, dass Industrieunternehmen und Kraftwerke ihre Anlagen verstärkt mit Öl betreiben, heißt es in dem am Donnerstag in Paris veröffentlichten Monatsbericht der IEA. In den vergangenen Monaten hat Russland die Gaslieferungen nach Europa drastisch reduziert. Weiterlesen

Hat Woelki Missbrauchsbetroffene nach «Drehbuch» ausgenutzt?

Kirche
Von Christoph Driessen, dpa

Köln (dpa) – Hat Kardinal Rainer Maria Woelki Betroffene von sexuellem Missbrauch nach einem «Drehbuch» von PR-Experten instrumentalisiert? Das ist die Frage, die derzeit das größte deutsche Bistum Köln bewegt.

Und darum geht es: 2020 hatte Woelki entschieden, ein seit langem angekündigtes Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs nicht zu veröffentlichen. Er führte rechtliche Gründe dafür an und gab stattdessen ein neues Gutachten in Auftrag. Die Entscheidung war hochgradig umstritten und zog massive Kritik nach sich. Immerhin: Der Betroffenenbeirat des Erzbistums unterstützte Woelkis Vorgehen zunächst. Dann allerdings distanzierten sich die beiden Beiratssprecher Patrick Bauer und Karl Haucke davon, traten von ihren Ämtern zurück und warfen Woelki einen «erneuten Missbrauch von Missbrauchsopfern» vor. «Wir wurden völlig überrannt», sagte Bauer damals. Weiterlesen

Gasspeicher-Füllstand hat erstes Speicherziel fast erreicht

Brüssel (dpa) – Der Füllstand der deutschen Gasspeicher hat das erste Speicherziel von 75 Prozent fast erreicht. Am Dienstag lag der Füllstand bei 73,7 Prozent, wie aus Daten der europäischen Gasspeicherbetreiber im Internet hervorging. Der Wert lag 0,55 Prozentpunkte über dem Vortageswert.

Seit Freitag steigt der Füllstand trotz der deutlich reduzierten Liefermengen aus Russland jeden Tag um mehr als 0,5 Prozentpunkte. Der Füllstand wird immer erst zwei Tage später gemeldet. Weiterlesen

EU darf ab sofort keine russische Kohle mehr kaufen

Brüssel (dpa) – Die EU-Staaten dürfen ab sofort keine Kohle mehr aus Russland importieren. Um Mitternacht von Mittwoch auf Donnerstag endete die Übergangsperiode für das Kohleembargo gegen Russland, das die EU-Staaten als Teil des fünften Sanktionspakets im April beschlossen hatten. Damit sich die Industrie auf das Einfuhrverbot einstellen konnte, hatten sich die Länder damals auf eine Übergangsfrist von 120 Tagen geeinigt. Weiterlesen

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