Wählergruppe Sturm im Wald e.V. : Gegendarstellung der „neureichen Eifelromantiker“ zur Stellungnahme der Fraktionen SPD, Unabhängige, FDP und FWG

VG Kelberg. Die Stellungnahme dieser Parteien (SPD, Unabhängige, FDP und FWG) erinnert stark an das Schreiben aus 2015 der Ortsbürgermeister der Gemeinden Arbach, Bereborn, Kolverath, Lirstal, Mannebach, Oberelz und Retterath. Hier wurde damals der Verbandsgemeinderat erfolgreich erpresst, dass man den Abstand von Windkraftanlagen zu den Ortschaften entgegen der Empfehlung aus den Ausschüssen „Bauen, Planen, Umwelt“ und „Tourismus und Verkehr“ wieder von 1.000 Meter auf 900 Meter reduzieren sollte. „Ansonsten würde man die Geschichtsstrasse eliminieren und man sehe sich gezwungen die Gemeindeflächen vor Tourismus zu schützen.“ Da inzwischen der Abstand zu den Ortschaften in RLP auf 1.000 Meter erhöht worden ist, musste die gesamte Planung jetzt wieder angepasst werden, weshalb gerade die sieben Bürgermeister für einen Großteil der Kosten der Flächennutzungsplanung verantwortlich sind.

Falsch: „In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 06.04.2017 wurde die 2011 begonnene Flächennutzungsplanung (FNP) Windkraft auf unseren (SPD, Unabhängige, FDP, FWG) Antrag hin mit Unterstützung von drei CDU Ratsmitgliedern und des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Kelberg eingestellt.“

Richtig: Nur die SPD hatte den Antrag auf Einstellung der Planung gestellt. Oder gab es hier im Vorfeld Absprachen zwischen den Fraktionen SPD, Unabhängige, FDP, FWG, den drei CDU Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kelberg?

Falsch: „Im Laufe des Verfahrens wurde die Planung zunehmend durch gezielte Maßnahmen so genannter Windkraftgegner verzögert und behindert.“

Richtig: Wir sind keine Windkraftgegner, sondern sind gegen eine Verspargelung des Natur- und UNESCO Global Geoparks Vulkaneifel und des Landschaftsschutzgebietes Kelberg durch Windkraftanlagen. Seit 3 Jahren stehen wir für eine rechtssichere Flächennutzungsplanung, die Konzentration von Windkraftanlagen ausschließlich an windstarken und wirtschaftlichen Standorten, für 1.500 Meter Abstand zu allen Wohnhäusern, dem Schutz von Kulturlandschaftsbereichen mit hoher kulturhistorischer Bedeutung und die Berücksichtigung des Artenschutzes nach den aktuell in RLP geltenden Vorgaben. Hätte man unseren Anträgen zugestimmt, dann wäre der FNP bereits seit 2 Jahren genehmigt und es wären nur die Hälfte der Kosten entstanden. Stattdessen haben die o.a. Fraktionen und Bürgermeister Häfner immer wieder für die maximale Ausweisung von Flächen für die Windkraft gestimmt. Umso größer die Fläche desto größer ist die Dauer und folglich die Kosten des Verfahrens. Somit hat man selber das Verfahren verzögert, behindert und die Kosten in die Höhe getrieben.

Zitat: „So wurden beispielsweise allein nach dem 02.12.2016 bis Mitte Februar 2017 weitere 180 Horststandorte (Schwarzstorch, Rotmilan) gemeldet.“

Richtig: Nach der Rechtsprechung sind im Rahmen einer Artenschutzprüfung sämtliche Greifvogelhorste zu erfassen und zu prüfen. Dies gilt nicht nur für Schwarzstorch und Rotmilan. Hier stellt sich die Frage, wie die Gutachter von Windkraftfirmen und dem von der VG beauftragten Planungsbüro in sechs Jahren FNP Planung 180 Horste (alle zwischen 0,5 und 1,5 Meter Durchmesser) übersehen konnten. Die Mitglieder von Sturm im Wald und dem NABU Daun haben somit nicht weitere Kosten verursacht, sondern zur Kostenreduzierung beigetragen.

Falsch: „Dies alles kostet viel unnötiges Geld, was die Ortsgemeinden – sprich die Bürger – am Ende zahlen müssen. Geld, das am Ende dann der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden für Schulen, Kindergarten und andere Maßnahmen fehlt. Den meisten „neureichen Eifelromantikern“ ist es nämlich leider auch ziemlich egal, wer am Ende die Zeche für einen FNP zahlt, der schlussendlich so oder so wertlos ist.“

Richtig: Die Planungskosten müssen vom Investor getragen werden, der ja mit den Anlagen Gewinne machen will. Die Gemeinde darf dem Investor kein Geld schenken, schon gar nicht Steuergelder. Die Gemeinde ist den Bürgern verpflichtet und nicht den Energiekonzernen.

Falsch: „Neben diesen Forderungen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei Durchführung dieser Untersuchungen eine anschließende Genehmigung des FNP nicht zugesagt werden könne.“

Richtig: Diese Aussage hat die Kreisverwaltung nie getroffen und laut der Aussage von BM Häfner hat man auch nicht das klärende Gespräch mit der Kreisverwaltung gesucht. Vielmehr hat die Kreisverwaltung nachvollziehbare Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächen aufgezeigt, um den FNP genehmigen zu können.

Zitat: „Letztlich hätte man sicher weit über eine halbe Millionen Euro in eine Planung investiert.“
Richtig: Die Gesamtkosten für den FNP im Vergleich zu den Herstellungskosten bis zur Inbetriebnahme einer Windkraftanlage in Höhe von ca. 5 Millionen Euro und den zu erwartenden Pachteinnahmen in Höhe von jährlich ca. 50.000 Euro pro WKA (bei nur ca. 20 WKA jährlich ca. 1 Millionen Euro) sind durchaus gerechtfertigt und üblich.

Falsch: „Gesonderten Festlegungen in einem FNP, bedarf es nicht mehr!“

Richtig: Den Kommunen wird empfohlen, im Einklang mit den raumordnerischen Vorgaben durch entsprechende Darstellungen in Flächennutzungsplänen bestimmte Standorte für Windenergieanlagen festzulegen. Ferner besteht die Möglichkeit, das übrige Plangebiet für die Nutzung von Windenergie auszuschließen. Diese Steuerungsmöglichkeit sollte eine VG niemals aus der Hand geben.

Zitat: „Zudem behalten die Ortsgemeinden ihr „Veto-Recht“ bei WKA-Bauanträgen.“

Richtig: Stellungnahme der von der VG beauftragten Kanzlei Jeromin & Kerkmann: „Es besteht die Möglichkeit, dass die Kreisverwaltung als zuständige Immissionsschutzbehörde das Einvernehmen ersetzt, wenn es von den Ortsgemeinden rechtswidrig versagt wurde. Dies führt jedoch bedauerlicherweise regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den Ortsgemeinden und den Windkraftbetreibern.“

Zu beanstanden ist vor allem der Umstand, dass fünf Ratsmitglieder an der Abstimmung der Sitzung vom 06.04.2017 teilgenommen haben, bei denen Sonderinteressen bestehen, weil die Entscheidung ihnen selbst oder einem Angehörigen oder einer von ihnen vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil gebracht hat. Der Vorteil lag z.B. darin, dass nach der Entscheidung des Rates Grundstücke im Privateigentum der Ratsmitglieder potentielle Standorte für Windkraftanlagen wurden, für die Windkraftbetreiber bis zu 50.000 Euro Pacht pro Jahr anbieten. Pachteinnahmen, die der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden für Schulen, Kindergarten und andere Maßnahmen fehlen und nur zur Bereicherung von Einzelnen beitragen.

Leider beeinflussen diese Ratsmitglieder und Beigeordnete durch ihre Sonderinteressen seit sechs Jahren das Verfahren. Da sie nun ihre Felle wegschwimmen sehen, sorgen sie durch Manipulationen von anderen Ratsmitgliedern für Entscheidungen, die kein normaldenkender Bürger mehr nachvollziehen kann.
Somit liegen erhebliche Verstöße gegen kommunales Verfahrensrecht vor, das Verfahren im Rat ist rechtswidrig, die gefassten Beschlüsse sind rechtswidrig und damit unverbindlich. Die Behandlung der Abstimmung ist zu wiederholen.

Ihre Ratsmitglieder der Wählergruppe Sturm im Wald e.V.
Markus Ewinger, Reinhold Jansen, Manfred Borm, Heinrich Schmidt, Steffi Nestola, Katja Koch

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