Schulleiterin in Gerolstein klagt auch in zweiter Instanz erfolglos gegen ihre Abordnung

Koblenz. Nachdem das Verwaltungsgericht Trier die Klage der Schulleiterin einer Förderschule im Kreis Vulkaneifel gegen ihre Abordnung an die Außenstelle Koblenz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – ADD – abgewiesen hat, ist die Schulleiterin nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz abgewiesen worden.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hat den Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 24. August 2020 zuzulassen, abgelehnt.

In seiner Begründung sagt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung keinen Erfolg hätte, da keiner der von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe vorliegt bzw. ordnungsgemäß gerügt worden ist.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Das angefochtene Urteil somit rechtskräftig.

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