Landkreis Mayen-Koblenz muss Allgemeinverfügung erlassen – gilt ab 23.03.2021

Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen ab Dienstag

KREIS MYK. Nachdem die 7-Tages-Inzidenzwerte sowohl in Rheinland-Pfalz als nunmehr auch in Mayen-Koblenz drei Tage in Folge über der Marke 50 liegen, muss der Landkreis nach den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung eine Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen erlassen. „Wir haben uns inhaltlich eng an der rheinland-pfälzischen Musterallgemeinverfügung zu orientieren. Aktuell laufen Abstimmungen zwischen Landkreis und Land. Nach jetzigem Stand werden wir unsere Verfügung am Montag veröffentlichen und die Regelungen wären demnach nicht vor Dienstag, den 23. März gültig“, erklärt Landrat Dr. Alexander Saftig.

 

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