Achtung möglicherweise sind minderwertige Schutzmasken für Schulen im Umlauf !

Stellungnahme des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz zur Auslieferung von Atemschutz-Masken an Schulen

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat Schulen mit zusätzlicher Schutzausrüstung ausgestattet, um Lehrkräfte zu schützen, die Kindern und Jugendlichen in besonderen Situationen – etwa bei erster Hilfe – sehr nah kommen müssen. Zu dieser Schutzausrüstung gehören auch insgesamt rund 200.000 Atemschutz-Masken. Diese Masken sind im April 2020 in ihrer Infektionsschutzwirkung durch einen Laborbericht des TÜV Nord bestätigt worden. Ebenso fand eine behördliche Begutachtung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd statt, die die Masken im Hinblick auf die Anwendbarkeit als Infektionsschutzmaske als geeignet bewertet hat.

Die rund 200.000 Masken stammen von unterschiedlichen Herstellern. Bei den Masken eines Herstellers, die vom Bund geliefert wurden, wurde nun eine sogenannte RAPEX-Meldung bekannt, die auf einen belgischen Prüfbericht Bezug nimmt und nahelegt, dass die Masken des chinesischen Herstellers Jiangxi Mailin Kangda die geforderte Filterleistung der zugrundeliegenden Norm EN 149 geringfügig unterschreiten. Das betrifft insgesamt etwa 16.000 der 207.900 Masken, die an Schulen ausgeliefert wurden. Bei der Prüfung durch den TÜV Nord wurde hingegen eine ausreichende Filterwirkung gemäß der Norm EN 149, und damit die Eignung für den Infektionsschutz bestätigt.

Um jeden Zweifel im Angesicht von zwei sich im Ergebnis widersprechenden labortechnischen Bewertungen auszuräumen und schnell Sicherheit herzustellen, werden die betroffenen Maskenchargen durch das LSJV unverzüglich ersetzt. In einem Schreiben des Landesamts werden die Schulen aufgerufen, die Masken des Herstellers Jiangxi Mailin Kangda sicherheitshalber zu vernichten.

Das Landesamt hatte keine Kenntnis über den belgischen Prüfbericht und hat die Masken entlang der deutschen Begutachtungen nach bestem Wissen und Gewissen ausgeliefert, um effektiven Schutz zu gewährleisten. Für den zusätzlichen Aufwand und eine etwaige Beunruhigung an den Schulstandorten entschuldigen wir uns dennoch ausdrücklich.

Unabhängig davon weist die SGD Süd auf Folgendes hin: Die Masken wurden vom TÜV Nord geprüft und die Filterleistung als ausreichend für den Infektionsschutz ausgewiesen. Die belgische Prüfung erfolgte bereits im April, wobei allem Anschein nach eine vollständige Prüfung gegenüber der europäischen Norm EN 149, also als vollwertige FFP2-Maske (nicht nur für den Infektionsschutz), durchgeführt wurde. Demzufolge wird in RAPEX beispielsweise bemängelt, dass die Maske kein CE-Zeichen trägt.

Da es sich im Prinzip um eine chinesische KN95-Maske handelt, darf diese Maske kein CE-Zeichen tragen. Der Ablauf und Umfang der belgischen Prüfung ist unklar, da kein Prüfbericht einsehbar ist. Daher wird auf die TÜV-Nord-Prüfung vertraut. Sollte die belgische Prüfung der Filterleistung korrekt sein (92% statt mindestens 94 % laut Norm EN 149), ist das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beim Tragen dieser Maske dennoch als gering anzusehen. Eine Meldung in RAPEX ist nur für Produkte mit ernstem Risiko vorgesehen, das in diesem Fall nicht vorliegt.

 

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