Kommunale Maßnahmenpläne mit vier Milliarden Euro festgestellt

Trier. Innenminister Michael Ebling hat die zweite Fortschreibung der kommunalen Maßnahmenpläne der von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffenen Landkreise und der kreisfreien Stadt Trier festgestellt. Mit der jährlichen Fortschreibung der Maßnahmenpläne wird sichergestellt, dass das festgestellte Schadensbudget den immer weiter voranschreitenden Planungen, dem aktuellen Umsetzungsstand der Projekte und den realisierten Maßnahmen entspricht.

Die aus dem Schaden entstandenen Regionalbudgets belaufen sich auf rund 4,26 Milliarden Euro und verteilen sich auf etwa 4.800 verschiedene Maßnahmen. Auf den am stärksten von der Flut betroffenen Landkreis Ahrweiler entfallen knapp 2.900 Maßnahmen und rund 96 Prozent der Schadenssumme (rund 4,09 Milliarden Euro).

„Auch nach mehr als zwei Jahren stellt der Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur weiterhin eine enorme Herausforderung für die betroffenen Gemeinden und Landkreise dar und bleibt eine Mammutaufgabe. Mehr als 1.000 ausgesprochene Förderungen im kommunalen Bereich zeigen aber auch, dass es vorangeht. Die Kommunen können sich auch weiterhin auf die engagierte Unterstützung seitens des Landes verlassen“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Mit der Feststellung der Regionalbudgets erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise einen auskömmlichen Finanzierungsrahmen für ihre Antragstellung. Die Maßnahmenpläne bieten eine Übersicht der gemeindlichen Infrastrukturprojekte wie Straßen, Radwege, Brücken, Kindergärten, Schulen, Bürgerhäuser, Sportplätze, Rathäuser und mehr. Die vorgelegten Maßnahmenpläne sind Grundlage für die spätere Antragstellung durch die Gemeinden.

Rund 2,35 Milliarden Euro entfallen auf die allgemeine kommunale Infrastruktur. Auf wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen entfallen rund 868 Millionen Euro, auf den Wiederaufbau von Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufen rund 1,05 Milliarden Euro. Innerhalb der einzelnen Gebietskörperschaften wurden seit der ersten Fortschreibung im vergangenen Jahr Anpassungen am Maßnahmenplan vorgenommen. „Die Anpassungen am Maßnahmenplan haben kaum Auswirkungen auf das festgestellte Gesamtbudget, da das Budget über das Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ von Bund und Ländern abgedeckt ist“, betonte Ebling. Mit dem Sondervermögen werden Mittel zur Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt.

Zahlungen aus dem Sondervermögen würden weiter erfolgen, versicherte der Minister. Die eingetretene Verunsicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sei deutlich von Seiten der Bundesregierung ausgeräumt worden. „Es stand zu keiner Zeit zur Debatte, ob weiter Hilfe geleistet wird. Ich bin froh, dass die Bundesregierung und der Bundestag hier schnell gehandelt und diese Sicherheit auch nach außen signalisiert haben“, so Ebling.

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