Fettabscheider-Debatte nicht auf dem Rücken der Betriebe austragen

DEHOGA Präsident Rheinland-Pfalz – Gereon Haumann

Haumann: DEHOGA unterstützt sachliche Aufklärung und fordert verbindliche Angaben in der Entwässerungssatzung

Bad Kreuznach. Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz fordert, unabhängig von Verlautbarungen einzelner Parteien und handelnder Akteure „die Debatte um die Bescheide zur Installation von Fettabscheidern zu versachlichen und nicht auf dem Rücken der gastgewerblichen Betriebe auszutragen. Es geht nicht an, dass gastgewerbliche Unternehmer, die keinen Fettabscheider in ihrem Betrieb installiert haben, per se als Umweltsünder kriminalisiert und von Repräsentanten der Stadt als „schwarze Schafe“ tituliert werden. Völlig unstrittig ist, dass Betriebe, die in entsprechendem Umfang warme Speisen zubereiten, für eine Abscheideanlage Sorge zu tragen haben. Dort allerdings, wo keine öl- und fetthaltigen Stoffe anfallen, kann vernünftigerweise auch keine Anlage gefordert werden.“

Die Formulierung in der Entwässerungssatzung von Bad Kreuznach ist unzureichend. Es fehlen Angaben, ab welchen Mengen von Fetten und Ölen, die in einem Betrieb anfallen und damit gemäß der Entwässerungssatzung „in das Abwasser gelangen können“, der Einbau eines Fettabscheiders erforderlich sein soll. Im ersten Schritt ist daher eine verbindliche Festsetzung von geltenden Richtwerten sowie Mengenangaben in der Entwässerungssatzung notwendig. Im Wege einer Einzelfallprüfung ist dann im zweiten Schritt festzustellen, ob der betreffende Betrieb einen Fettabscheider benötigt oder nicht.

Für den DEHOGA stellen sich zudem weitere Fragen rund um die flächendeckende Versendung von Bescheiden mit der Aufforderung zum Einbau von Fettabscheidern. In einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Die Stadt Bad Kreuznach hat einen sog. „Müll-Detektiv“ beauftragt. Welche Expertise lag dem Bürgermeister für das von ihm vorgeschlagene und sodann beauftragte Unternehmen vor? Wie sah das Ergebnis der Ausschreibung aus? Erfolgte überhaupt eine Ausschreibung? Hätte die Ausschreibung öffentlich erfolgen müssen?

2. Welche Erkenntnisse liegen dem Bürgermeister über eine Belastung von Abwässern mit zu hohen Fettanteilen oder sonstigen schädlichen Stoffen in der Stadt Bad Kreuznach vor? War Gefahr im Verzug, so dass hier die Unternehmer mit Fristen von wenigen Wochen und Androhung von Bußgeldern zum Einbau von Fettabscheidern aufgefordert werden mussten?

3. Liegen Eingaben von gastgewerblichen Unternehmen vor, die sich auf wettbewerbsrechtliche Verletzungen berufen?

“Das Gastgewerbe braucht dringend die Wertschätzung der politischen Entscheidungsträger sowie eine Entlastung von bürokratischen Lasten und finanziellen Belastungen, um es für die nachfolgende Generation attraktiv zu machen“, so Haumann abschließend.

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