Lehrlinge zur Prüfung anmelden

Region. Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge im Handwerk, die ihre Ausbildungszeit bis zum 31. März 2016 beenden, können sich zur Winterprüfung 2015/2016 anmelden. Wie die Handwerkskammer Trier mitteilt, müssen die Unterlagen bis zum 15. Oktober 2015 bei den zuständigen Kreishandwerkerschaften eingereicht werden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Lehrbetrieb mit Zustimmung des Lehrlings. Alle regulär zur Prüfung anstehenden Lehrlinge sowie die Wiederholungsprüflinge werden von der Kammer bzw. den Kreishandwerkerschaften direkt angeschrieben. Anträge auf vorzeitige und ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen müssen bis zum 15. Oktober 2015 bei der Handwerkskammer Trier eingereicht werden. Nähere Auskünfte erteilen die Handwerkskammer Trier sowie die Kreishandwerkerschaften des Bezirks.

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