Förderung für einbruchsichernde Maßnahmen verbessert

Einbruchschutz zahlt sich aus – Förderung bis zu 1.500 Euro

Private Eigentümer können über die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 159, 455) jetzt eine verbesserte staatliche Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch in Anspruch nehmen. Neben einem zinsgünstigen Kredit können sie einen Zuschuss beantragen, der bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten beträgt, maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden unter anderem der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren und der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Interessenten im Internet unter http://bit.ly/1vQnnvh oder beim Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Astrid Müller, Tel. 0651/207-257, E-Mail: amueller@hwk-trier.de. Über geeignete Vorrichtungen zur Einbruchsicherung können Interessierte sich auf der ÖKO 2016 im Messepark Trier am 20. und 21. Februar am Stand des Polizeipräsidiums Trier sowie bei weiteren Ausstellern informieren. Zudem greift das Zentrum Polizeiliche Prävention das Thema Einbruchschutz auf der ÖKO am Messe-Sonntag in einem Vortrag um 12.30 Uhr auf.

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